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Widerrufsrecht als Verkäuferin?

 
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Melanie38
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 19:36    Titel: Widerrufsrecht als Verkäuferin? Antworten mit Zitat

Hallo,

wir betreiben einen Otto-Shop und meine dort angestellte Ehefrau hat bei einem Schmuckversand-Vertreter eine Bestellung als Otto-Shop-Zeichnungsberechtigte unterschrieben.

Problem: Der Typ kam ungefragt und jubelte ihr sozusagen einen Vertrag von 1.700,- EUR unter.

Meine Frau ist natürlich nur bzgl. der Otto-Angelegenheiten zeichnungsberechtigt.

Die Ware ist bereits geliefert und nun? Sitze ich jetzt auf der Ware?

Gilt ggf. das Widerrufsrecht nach § 312? Meine Frau ist ja quasi nur Verkäuferin und nicht mehr. Ist meine Frau lt. BGB ein Verbraucher oder Unternehmer???

Ein Rücktrittsrecht hat die Firma natürlich nicht auf der RE stehen.

Danke & viele Grüße
Ralf
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 20.06.06, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ihre Frau hat den Quelle Shop doch als selbstständiger Unternehmer. Da gibts kein Rücktrittsrecht. Das hat mit Quelle nichts zu tun

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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