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Gewerbeanmeldung ältestes Gewerbe...

 
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michelleb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 20:28    Titel: Gewerbeanmeldung ältestes Gewerbe... Antworten mit Zitat

Hallo,
ich frage mich, wie ich in dem o.g. Fall vorgehe: Ich möchte künftig selbständig in "Clubs" arbeiten. Wie mache ich das rechtssicher?
Mein bisheriger Kenntnisstand: Ich melde bei der Gemeinde meines Wohnortes ein Gewerbe an als "Modell" ??? Ich trage ein "Reisegewerbe"
Wenn ich jetzt in verschiedenen Clubs arbeite, die in der Regel nicht am Wohnort sind, reicht diese Anmeldung dafür aus und die Besteuerung findet an meinem Wohnsitz statt? Ich mache eine Einnahmenüberschußrechnung? Weitere Tips und Hinweise?
Gruß Michelle
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 28.06.06, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

auch das ist ein ganz normales Gewerbe wie jedes andere auch, jetzt mal rein steuerlich gesehen Winken

Tipps gibt es hier:
www.klicktipps.de

und hier:
http://www.bremen.de/fastmedia/36/ExistenzgruendungBroschuere.pdf

Gruß

der Petz
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hanfsamen
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es auch Bilder von diesem Gewerbe im Netz Lachen
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towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::
auch das ist ein ganz normales Gewerbe wie jedes andere auch, jetzt mal rein steuerlich gesehen Winken
Darüber streiten sich wohl noch die Geister. Bis zur Einführung des ProstG lagen unstreitig sonstige - und keine gewerblichen - Einkünfte vor. Neuerdings soll es sich um gew. Einkünfte handeln. Ist m.W. aber noch nicht entschieden.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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