Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Stiller Teilhaber bei Existenzgründung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Stiller Teilhaber bei Existenzgründung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
izzak
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 27.06.06, 13:44    Titel: Stiller Teilhaber bei Existenzgründung? Antworten mit Zitat

Servus,

A möchte eine neue Firma Gründen und diesmal als stiller Teilhaber fungieren.
65 % soll Geschäftspartner B führen.
Kann A als stiller Teilhaber in einem Privatvertrag volle Befugnis und Entscheidungkraft mit einsetzen?Da Partner B die Geschäftsleitung nur übernimmt.Aber alles weiter von A gesteuert wird.
_________________
http://www.28-industries.com
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Tweet
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 02.07.06, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Salve...
A kann natürlich mit einer bestimmten Vertretungsmacht ausgestattet werden. Was A und B miteinander vereinbaren ist deren Sache. Dafür ist ein Gesellschaftsvertrag ja da. Nur kann B nicht von der Vertretung ausgeschlossen werden - mindestens ein Vollhafter muss die Gesellschaft vertreten können. Ob ers letztenendes tut ist seine Sache.

Für A ist das ja super. Aber warum macht B sowas?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RAHelm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Na Vorsicht... hier wird ja so einiges durcheinander geworfen...

Was soll denn überhaupt für eine Gesellschaft gegründet werden? Was genau ist mit "stiller Teilhaber" gemeint? Was will A genau machen/können/dürfen? Wer soll persönlich haften? Soll evtl. niemand persönlich haften? Wer will nach Außen in Erscheinung treten? Will A Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen?

Ich würde hier doch dringend raten, dass A und B sich kompetent beraten lassen, damit am Ende auch wirklich das rauskommt, was sie wollen! Dieses Forum hier genügt mit Sicherheit nicht! (Und Nein! - diese Aussage ist nicht von der Gier nach einem neuen Mandat motiviert!)

Tweet hat folgendes geschrieben::
Salve...
A kann natürlich mit einer bestimmten Vertretungsmacht ausgestattet werden.

Vertretungsmacht will A ja anscheinend gerade nicht! Er will ja ein stiller Teilhaber sein.

Tweet hat folgendes geschrieben::
Was A und B miteinander vereinbaren ist deren Sache. Dafür ist ein Gesellschaftsvertrag ja da.

Das stimmt nur begrenzt. Erstens sind A und B an bestimmte gesetzlich vorgegebene Gesellschaftsformen gebunden und zweitens gibt es innerhalb dieser Gesellschaftsformen bestimmte Regeln, die A und B nicht selber bestimmen können.

Tweet hat folgendes geschrieben::
Nur kann B nicht von der Vertretung ausgeschlossen werden - mindestens ein Vollhafter muss die Gesellschaft vertreten können. Ob ers letztenendes tut ist seine Sache.

Das ist alles Quark. Ob B ausgeschlossen werden kann oder nicht, hängt zunächst mal von der Gesellschaftsform ab, die die beiden wählen.
Ob es überhaupt "Vollhafter" (rechlich gesprochen: persönlich haftende Gesellschafter) gibt, hängt auch von der Gesellschaftsform ab.

Wenn B Geschäftsführer ist, ist es nicht mehr "seine Sache", ob er diese Aufgaben wahrnimmt. Gegebenenfalls ist er zu bestimmten Geschäftsführungsmaßnahmen verpflichtet.

Tweet hat folgendes geschrieben::
Für A ist das ja super. Aber warum macht B sowas?

Dafür gibts diverse Beweggründe.
_________________
André Helm
Rechtsanwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.