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Plasma-fernseher absetzen?

 
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maxmax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 20:17    Titel: Plasma-fernseher absetzen? Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich betreibe nebenberuflich einen PC-Service und wollte fragen ob es irgendwelche Regelungen gibt was ich genau von der Steuer absetzen kann? Reicht die Begründung, dass ich es für mein Gewerbe gekauft habe und benötige, oder gibt es bestimmte listen auf denen ich sehen kann was ich von der Steuer absetzen kann und was nicht? Ich habe mir nämlich einen Plasma-Fernseher gekauft (1700€) den ich zwar überwiegend privat nutze, jedoch benutze ich ihn auch als Monitor, wenn ich Kunden-PCs repariere. Kann ich ihn von der Steuer absetzen?
danke für die auskunft,

gruß
Max
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo maxmax,

bitte die Foren-Regeln

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3607

beachten. Danke für Ihr Verständnis. Winken
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maxmax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 29.06.06, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

oh entschuldigung...wobei man das mit dem fernseher auch nur als beispiel sehen kann, wenn man ihn weglässt wars eigentlich eine allgemeine Frage Mit den Augen rollen Winken
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Shaitan
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 100
Wohnort: Meenz

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Hört sich ein wenig nach §12 EStG an...

Vielleicht hilft das hier:
http://finanzen.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen53.c.3267.de

Falls nicht, einfach mal machen und wenn der veranlagende Beamte Probleme
entdeckt, wird er sich schon melden.

Gruß Shaitan
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"Faulheit ist die Perfektion der Entspannung."
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten."
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Meine Aussagen sind ohne Gewähr, mit der Bitte um Korrektur falls ich mich irren sollte.
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

maxmax hat folgendes geschrieben::
...wobei man das mit dem fernseher auch nur als beispiel sehen kann, wenn man ihn weglässt wars eigentlich eine allgemeine Frage Mit den Augen rollen Winken
...dann wäre der Titel daneben Winken

Im §12 Nr. 1 EStG habe ich wirklich was gefunden, aber Shaitan hat wahrscheinlich richtig empfohlen.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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