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Verfasst am: 01.07.06, 22:49 Titel: Schulausflüge mit eigenem PKW
Hallo,
ich bin neu hier und hätte eine versicherungsrechtliche Frage.
Ein Lehrer meiner Tochter (18 Jahre alt, Klasse 12) erwartet neuerdings, dass kursorientierte Besuche (Theater, Gedenkstätten, Museen etc.) mit eigenem PKW der Schüler anzufahren seien. Es sind Pflichtveranstaltungen, welche teils in die Unterrichtszeit fallen, teils auch danach stattfinden.
In der Regel verfügt ein eben 18-jähriger selten über einen eigenen PKW und auch über wenig Fahrpraxis. Es wird sich also die Familienkutsche geliehen und fleißig Fahrgemeinschaften gebildet. Dann rauscht man eben mal gut 70 km über die Autobahn zu einer Theateraufführung.
Bei solch einer Fahrt (gut 60 km, diesmal über Land) kam es nun zu einem Auffahrunfall, wobei ein Schüler das Fahrzeug eines vorausfahrenden Schülers verbeulte. Zudem wurde eine mitfahrende Schülerin verletzt.
Der Schaden bleibt nun bei den Eltern. Reparaturen, Aufregungen und möglicherweise Schmerzensgeldforderungen stehen da an.
Wie sieht so etwas rechtlich aus ? Ist bei solchen Ausflügen der Schüler über die Schule mitversichert ? Und wenn nicht, darf ein Lehrer überhaupt so etwas machen ?
Sicher kann ein Schüler nicht verpflichtet werden dazu, aber wenn die Schüler es freiwillig dennoch machen, ist das nicht verboten.
Versicherungen gibt's hier etliche:
Schaden am PKW des Unschuldigen: zahlt Kfz-Haftpflicht des Schuldigen
Schaden am PKW des Schuldigen: dessen Fahrzeugversicherung
Personenschäden der Schüler: Gemeindeunfallversicherungsverband oder Landesunfallkasse
eine bewusst gewagte these, aber probieren geht über studieren.
evtl. kann die vom lehrer angeordnete fahrt als dienstreise eingestuft werden. dann wäre für alle schäden die schule haftbar.
eine bewusst gewagte these, aber probieren geht über studieren.
evtl. kann die vom lehrer angeordnete fahrt als dienstreise eingestuft werden. dann wäre für alle schäden die schule haftbar.
Da die Schüler keine "Bediensteten" (bzw. keine Angestellten) sind, kann kein Schüler eine "Dienstreise" geltend machen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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