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Verfasst am: 02.07.06, 12:08 Titel: PKV übernimmt Physiotherpie nicht vollständig
Servus,
Die PKV von Herrn X übernimmt die Kosten der verschriebenen Physiotherapie nur zum Teil, Begründung: Der berechnete Satz ginge über den "üblichen" Satz hinaus.
Unter "üblich" versteht die PKV hierbei eine "Orientierung am Beihilfesatz".
Da es wohl nach wie vor keine Gebührenordnung gibt, scheint dies eine oft gebräuchliche Argumentation der PKVs zu sein, zumindest gibt es im Web zahlreiche Beschwerden, jedoch leider keine konkrete Hilfestellung, wie man in so einem Fall verfährt.
Was soltle Herr X da am besten machen?
Gibt es zu solchen Fällen bereits Urteile, am besten aus jüngerer Zeit?
Die Preise der Physio scheinen Herrn X im Übrigen völlig normal, zumindest im Vergleich zu anderen Einrichtungen, in denen Herr X nachgefragt hat.
Vielleicht finden Sie dort schon mal ein paar Infos. Falls noch was unklar ist, bitte einfach noch mal nachfragen.
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
X könnte sich an den zuständigen Ombudsmann wenden (www.pkv-ombudsmann.de). Das Verfahren ist für X kostenlos, die Entscheidung bis zu einer Höhe von 5.000,- Euro im Falle des Unterliegens für die Versicherung aber verbindlich.
Die Verjährung wird durch das Ombudsmann-Verfahren gehemmt und X kann im Falle einer nicht befriedigenden Entscheidung des Ombudsmanns immer noch den Rechtsweg beschreiten.
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