Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Beziehung Student Dozent?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Beziehung Student Dozent?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kia8012
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.07.06, 17:27    Titel: Beziehung Student Dozent? Antworten mit Zitat

Ich habe da mal ne Frage... ist es eigentlich generell erlaubt eine Beziehung zu einem Dozenten zu haben?
Und ist die Sachlage eine andere wenn man keine Veranstaltungen bei dem Dozenten hat, bzw. es keine relevanz für Noten oder Scheine hat?

Ich freue mich auf eure Antwortn
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 02.07.06, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
ist es eigentlich generell erlaubt eine Beziehung zu einem Dozenten zu haben?

Art. 2 Abs. 1 GG meint, daß dies erlaubt ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Beziehung ist rechtlich unschädlich - (wir lassen einmal Minderjährigkeitsprobleme bei Seite).

Rechtlich relevant werden kann das Ganze natürlich, wenn die berufliche Tätigkeit des Dozenten sachfremd beeinflusst wird oder ggf. schon, wenn sie beeinflusst werden könnte.

Es ist z.B. nicht unbedingt im Sinne des Erfinders, wenn die Ehefrau eines Klausurstellers sich in den Reihen der Prüflinge findet.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Rechtlich relevant werden kann das Ganze natürlich, wenn die berufliche Tätigkeit des Dozenten sachfremd beeinflusst wird oder ggf. schon, wenn sie beeinflusst werden könnte.

Es ist z.B. nicht unbedingt im Sinne des Erfinders, wenn die Ehefrau eines Klausurstellers sich in den Reihen der Prüflinge findet.

Dann dürften Vorschriften wie z. B. §§ 20; 21 VwVfG (bzw. entsprechende landesrechtliche Regelungen) Anwendung finden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.