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recht.de :: Thema anzeigen - Widerspruch gg Zinsbescheid - AdV-Antrag erforderlich?
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Widerspruch gg Zinsbescheid - AdV-Antrag erforderlich?

 
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 10:57    Titel: Widerspruch gg Zinsbescheid - AdV-Antrag erforderlich? Antworten mit Zitat

Hallo,

kurzes Fällchen:

Gemeinde erläßt aufgrund von §§ 1 Abs. 2 Nr. 5; 237 Abs. 1 S. 2 AO einen Zinsbescheid (es geht um Aussetzungszinsen wegen AdV eines Gewerbesteuerbescheides gemäß §§ 1 Abs. 2 Nr. 6; 361 Abs. 3 AO). Stpfl erhebt gegen den Zinsbescheid Widerspruch.

Frage: Hat dieser Widerspruch aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 S. 1 VwGO)? Oder müßte Stpfl AdV beantragen (§ 80 Abs. 4, Abs. 6 S. 1 VwGO), weil ein Fall von § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO vorliegt?

Meine Ansicht: Aufschiebende Wirkung. Aussetzungszinsen haben weder Finanzierungsfunktion noch sind sie Kosten für ein Verwaltungsverfahren. Deshalb greift § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO nicht.

Freue mich über Zustimmung, andere Ansichten und/oder (Rspr.-)Fundstellen. Smilie
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