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Fritz braucht Geld. Er ist freischaffend und hat etwa monatlich 1500 Euro zur Verfügung.
Er wohnt zur Miete, hat aber noch ein Haus, das sich nicht verkaufen lässt. Beim Hauskauf hat der getrennte Ehepartner das Darlehen mit unterschrieben. Das Darlehen ruht so zusagen momentan.
Das Haus ist noch mit 75.000 Euro belastet.
Kann er dieses Haus weiter belasten? Wenn er ein Privatdarlehen aufnimmt, kann er das Haus damit belasten?
Wenn Fritz als alleiniger Eigentümer drin steht, kann er sein Haus belasten wie er will bzw. solang wie sein Darlehensgeber mit einer nachrangigen Sicherheit zufrieden ist (ich vermute mal, das das Haus fürs erste Darlehen bereits mit einer Grundschuld belastet ist).
Falls das Haus beiden eheleuten gehört, müssen beide der Eintragung der neuen Grundschuld zustimmen.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Hallo,
wenn Fritz ein Darlehen aufnehmen möchte, ist das doch zunächst einmal eine Frage der Bonität und zweitrangig eine Frage der Besicherung.
Er verdient als Freischaffender 1.500,00 Euro monatlich - was also kein sicheres Einkommen darstellt. Er ist geschieden. Muss er Unterhalt zahlen? Das würde sein monatlich verfügbares Einkommen noch verringern.
Wovon will er das denn abzahlen?
Er hat ein bereits belastetes Haus. Wieviel ist es denn wert?
Wenn es nicht verkäuflich ist, aus welchen Gründen auch immer, stellt es für die Bank eh keine Sicherheit da.
Warum ruhen die Zahlungen auf das Haus? Kann Fritz vielleicht heute schon seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen?
Fragen über Fragen.
Klar kann er das Haus belasten, wie er will. Aber wer glaubt hier eigentlich ernsthaft, dass die Bank da mitspielt?
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