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Verfasst am: 05.07.06, 19:44 Titel: Amerakischer Trust betreibt ZVs in Old Gernmany
Hallo,
offensichtlich haben deutsche hypobanken damit begonnen deutsche grundschulden ins ausland zu verkaufen, in problemfällen wird also von usa aus die ZV betrieben.
was ist aber, wenn eine deutsche hypobank in den AGBs die formulierung stehen hat, dass sie es sich vorbehält die eingehenden zahlungen auf die verschiedenen konten des kunden zu buchen, zum wohle des kunden ?
ist das erlaubt ?
gab es da nicht bereits ein urteil, das das verbietet ?
denn wenn die bank buchen kann wie sie will ist doch missbrauch tür und tor geöffnet.
ich muß gestehen, ich verstehe die Frage nicht. Wir haben hier 2 völlig unterschiedliche Themen:
a) Der Verkauf (notleidender) Kredite
Verkauft werden hier die Forderungen gegen die Schuldner sowie die Ansprüche aus den Sicherheiten. Für den Schuldner ändert sich dadurch eigentlich nichts. Ich gehe einmal davon aus, dass (wenn der Käufer aus den USA kommt) dieser hier in Deutschland hierzu eine Zweckgesellschaft in Deutschland gründen. Wenn nicht hat er eben selbst Mehraufwand. Stört den Schuldner nicht.
b) darf die Bank buchen, wie sie will
darf sie natürlich nicht. Eingehende Gelder müssen dem Konto gutgeschrieben werden, für das sie bestimmt sind. Wäre ja noch schöner, wenn ich Geld aufs Girokonto überweise und die Bank schreibt das dem Sparbuch gut.
Vieleicht ist aber das AGB-Pfandrecht gemeint. Wenn der Kredit gekündigt ist, darf die Bank mit eventuell bestehenden Guthaben verrechnen. Das ist rechtlich ok.
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