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Zulassung zum Referendariat

 
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Michael Nowak
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 21:25    Titel: Zulassung zum Referendariat Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen ein Jura-Student hat 100.000 € Schulden, resultierend aus einer illegalen Handlung, die er als Kind infolge zivilrechtlicher Verurteilung zahlen muss.

Die Meldung zur ersten juristischen Prüfung sieht keine Bonitätsprüfung vor.

Bei der Meldung zur zweiten juristischen Prüfung wird jedoch nach Schulden des Bewerbers gefragt. Können diese Schulden dazu führen, nicht zum Referendariat zugelassen zu werden? Eidesstattliche Versicherung? Oder warum fragen viele Amtsgerichte nach Schulden der Bewerber? Siehe Online-Bewerbungsformulare.

Außerdem: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird aufgrund des Vermögensverfalls versagt bleiben. Ja / Nein?

Wenn ja, wie kann man diesen Teufelskreis durchbrechen, denn um Schulden abzuarbeiten, muss man arbeiten können.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.07.06, 08:57    Titel: Re: Zulassung zum Referendariat Antworten mit Zitat

Michael Nowak hat folgendes geschrieben::

Bei der Meldung zur zweiten juristischen Prüfung wird jedoch nach Schulden des Bewerbers gefragt.


Kann ich mich ehrlich gesagt nicht dran erinnern, aber ist ja auch schon ein paar Monate (Jahre...) her.

Zitat:
Können diese Schulden dazu führen, nicht zum Referendariat zugelassen zu werden?


IMO nein, aber ein Anruf beim Prüfungsamt bzz. der Einstellungsbehöre sollte Klarheit bringen
Zitat:

Außerdem: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird aufgrund des Vermögensverfalls versagt bleiben. Ja / Nein?


Möglich, § 7 Abs. 1 Nr. 5+9 BRAO

Zitat:
Wenn ja, wie kann man diesen Teufelskreis durchbrechen, denn um Schulden abzuarbeiten, muss man arbeiten können.


Es gibt für Volljuristen glücklicherweise ja noch andere Berufe als die Anwalts- oder Richterschaft...
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Michael Nowak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

In allen Bewerbungen um Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst gibt es zumindest die Frage, ob "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" vorliegen.
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Rainer_Alkohol
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 380
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Bewerber z.B. im Rahmen einer Schuldnerberatung eine monatliche Rate einer noch so hohen Schuld abzahlt, ist das doch ein geordnetes wirtschaftliches Verhältnis, oder etwa nicht?
_________________
In dubio pro reha!
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Michael Nowak
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe nur bei google einmal nacbgeschaut, was "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" sind.

Im Hinblick auf das Referendariat bedeutet das:

Einnahmen höher als Ausgaben
Absehbare Tilgung der Schulden
KEIN Insolvenzverfahren
KEINE eidesstattliche Versicherung
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die ersten beiden Punkte dürften auf 80 % der neu zugelassenen Junganwälte nicht zutreffen. Geraten die jetzt alle in Vermögensverfall? Geschockt Lachen

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Michael Nowak
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um den oben angesprochenen Fall!

Erbitte Rückantwort.
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cL!cK
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 803

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Was spricht denn gegen den netten Tipp von Herrn Exrichter? Ein Anruf sollte doch noch im Bereich des Möglichen liegen, oder ?
_________________
We don't make mistakes - we just have happy accidents. (Bob Ross)
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