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Verfasst am: 07.07.06, 10:53 Titel: kfz Versicherung ohne Vertrag
Person A wollte vor geraumer Zeit ein älteres Auto anmelden und hat sich dazu ein Angebot telefonisch übermitteln lassen. Der nette Herr schickte darauf hin gleich eine Doppelkarte zu. Person A meldete das Auto an und am nächsten Tag gleich wieder ab, da das Auto leider keinen TÜV mehr bekam und die ganze Sache war wieder gestorben.
Nun verlangt die Versicherung von Person A eine Zahlung von 390,-Euro, obwohl Person A nie einen Vertrag unterzeichnet bzw. gesehen hat und das Auto nicht einen Meter auf der Straße gefahren wurde. Dieser Betrag wurde schon mehrmals angemahnt.
Muß Person A diesen Betrag zahlen ?
Verfasst am: 07.07.06, 11:51 Titel: Re: kfz Versicherung ohne Vertrag
lusako hat folgendes geschrieben::
Person A wollte vor geraumer Zeit ein älteres Auto anmelden und hat sich dazu ein Angebot telefonisch übermitteln lassen. Der nette Herr schickte darauf hin gleich eine Doppelkarte zu. Person A meldete das Auto an und am nächsten Tag gleich wieder ab, da das Auto leider keinen TÜV mehr bekam und die ganze Sache war wieder gestorben.
Nun verlangt die Versicherung von Person A eine Zahlung von 390,-Euro, obwohl Person A nie einen Vertrag unterzeichnet bzw. gesehen hat und das Auto nicht einen Meter auf der Straße gefahren wurde. Dieser Betrag wurde schon mehrmals angemahnt.
Muß Person A diesen Betrag zahlen ?
Keine Sorge, ein Vertrag kam nur über die Laufzeit der Doppelkarte zu Stande...
Also ein Tag kostet definitiv keine € 390,-
Nach der Prüfung gibt er ein Angebot ab. Nimmt dies der VN an, so kommt der eigentliche Vertrag zustande... Kommt er nicht zustande steht dem VR die Prämie
für die über die Doppelkarte angemeldeten Tage zu (Taggenau )... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 07.07.06, 12:24 Titel:
bezahlen müssen sie erstmal, je nach angegebener zahlungsrhytmus [monatlich, 1/4 jährlich, 1/6jährlich od. jährlich], ab dem tag der abmeldung erhält der versicherungsnehmer rückwirkend sein geld zurück.
ABER erstmal muß bezahlt werden da sie ja den vertrag eingegangen sind (doppelkarte bei der anmeldung abgegeben), laeinhaft würde ich es vorläufiger vertrag nennen u. die unterschrift wäre nur eine formalität! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
bezahlen müssen sie erstmal, je nach angegebener zahlungsrhytmus [monatlich, 1/4 jährlich, 1/6jährlich od. jährlich], ab dem tag der abmeldung erhält der versicherungsnehmer rückwirkend sein geld zurück.
ABER erstmal muß bezahlt werden da sie ja den vertrag eingegangen sind (doppelkarte bei der anmeldung abgegeben), laeinhaft würde ich es vorläufiger vertrag nennen u. die unterschrift wäre nur eine formalität!
Es sind 2 Verträge.
Die Doppelkarte ist die vorläufige Deckungszusage(kurz VDZ).
Deswegen ist aber noch kein Vertrag über ein komplettes Jahr zustande gekommen...
Kommt dieser Vertrag nicht zustande, so steht dem VR nicht der Jahresbeitrag zu.
Der VR darf stattdessen nur nach Kurztarif abrechnen (zw. ca. 15-25% des Jahresbeitrages).
Jetzt ist nur die Frage ob die € 390,- der Kurztarif, oder den Jahresbeitrag darstellt.
Wie gesagt den Kurztarif (i.d.R. 1 Monat) darf der VR einfordern, den kompletten Jahresbeitrag nicht.
Das mit dem Kurztarif erscheint zwar auch teuer, aber sollten sie anschließend ein anderes Auto dort anmelden,
dann wird Ihnen dieser bereits bezahlte Beitrag auf das neue Auto angerechnet, was die ganze Sache wieder humanisiert...
Jedoch ist fraglich, ob die Sie nach mehreren Mahnungen noch nehmen werden...
Grüßle! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
ja, solche sachen werden nach kurztarif abgerechent, damit kann auch ein einzelner tag ganz schön teuer werden.
mal ein link, andere machen es genauso:
http://www.wwk.de/Inhalte/Titel/Lexikon/Kurztarif.jsp _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Hinzuzufügen wäre noch: da kein Antrag aufgenommen und somit kein Vorversicherer angegeben wurde, ist die Abrechnung nach Kurztarif wahrscheinlich ohne den evtl. vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt erfolgt, also etwa 210 %. Sollte es keine Vorversicherung geben, käme die Führerscheinregelung mit (je nach Versichererer) 120/125 % in Betracht. Aber das erfährt der Versichererer eben erst mit einem Antrag...
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