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Foto aus dem Internet

 
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dornroeschenklein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 15:11    Titel: Foto aus dem Internet Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
für einen Flyer für einen kleinen Sportverein wurde ein Foto eines prominenten Sportlers in Ausführung dieser Sportart von einem Internetartikel herauskopiert und in einen Werbeflyer für den Verein eingearbeitet. Ist das erlaubt? Wenn nein, wer könnte etwas dagegen haben? Wo bekommt man ggf. die Genehmigung zur Weiterbenutzung?

Wäre toll, wenn jemand mir darüber was Schreiben könnte.

Grüße von dornröschenklein
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 15:19    Titel: Re: Foto aus dem Internet Antworten mit Zitat

dornroeschenklein hat folgendes geschrieben::
Ist das erlaubt?

Natürlich nicht! Böse

dornroeschenklein hat folgendes geschrieben::
Wenn nein, wer könnte etwas dagegen haben?

Zum Beispiel der abgebildete Sportler selbst, der Urheber des Bildes (der Fotograf) oder der Rechteverwerter des Bildes (Agentur o.ä.) ...

dornroeschenklein hat folgendes geschrieben::
Wo bekommt man ggf. die Genehmigung zur Weiterbenutzung?

War ein Copyright-Hinweis in dem Internet-Artikel?
Da fragen!
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sinistar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.09.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 11:02    Titel: Gibt es freien Verfügungsrahmen für Bildungszwecke? Antworten mit Zitat

Hallo Gemeinschaft,

ich habe eine Frage zu einer ähnlichen Situation. A ist Professor und hat vorlesungsbegleitende Powerpoint-Präsentationen erstellt. Für das Titelbild will A nun thematisch passend ein Bild aus dem Internet nehmen.

Darf A das Bild im Rahmen einer Vorlesung (mit Einblendung der Quelle) zu Bildungszwecken verwenden?

Die Vorlesungs-PPT-Datei soll den Studenten auch zur Klausurvorbereitung bereit gestellt werden, einmal übers Internet und einmal über die Bibliothek? Unter welchen Vorraussetzungen, darf dort die Grafik enthalten sein /angezeigt werden?

Vielen Dank für diesbezügliche Hilfe
sinistar


Zuletzt bearbeitet von sinistar am 13.09.06, 09:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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fionn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 23:29    Titel: Re: Gibt es freien Verfügungsrahmen für Bildungszwecke? Antworten mit Zitat

sinistar hat folgendes geschrieben::
Hallo werte Rechtsberater,

ich habe eine ähnliche Frage. Für einen Professor arbeite ich an Vorlesungsbegleitenden Powerpoint-Präsentationen. Für das Titelbild wollten wir nun thematisch passend ein Bild aus dem Internet nehmen.

Darf das Bild im Rahmen der Vorlesung (mit Einblendung der Quelle) zu Bildungszwecken verwendet werden?

Die Vorlesungs-PPT-Datei soll den Studenten auch zur Klausurvorbereitung bereit gestellt werden, einmal übers Internet und einmal über die Bibliothek? Unter welchen Vorraussetzungen, darf dort die Grafik enthalten sein /angezeigt werden?

Vielen Dank für diesbezügliche Hilfe
sinistar


Hallo,

also nur für eine Präsentation unter Kollegen und Schülern darf man die Bilder benutzen.
Ich denke aber wenn man sie übers Internet und in der Bibliothek verteilt, das es da Probleme geben kann...

Also 100% sicher bin ihc mir nicht...

Gruß FIonn
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

1. http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3602
2. Was allgemein zutreffen könnte:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__46.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html
Wenn nichts davon zutrifft, dann bleibt noch die Möglichkeit ganz normal Nutzungsrechte zu erfragen.

Man muß sich fragen ob das Bild wirklich zu Bildungszwecken verwendet wird. Bei einem Bild auf der Titelseite kommen mir da sofort Zweifel.
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sinistar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.09.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke schon dass die Bilder dem Bildungszweck dienen, schließlich veranschaulichen sie ja den Inhalt der Vorlesung. Und die Spezies Mensch nimmt ja überwiegend visuell Informationen auf.

Den o.g. Gesetzen entnehme ich, dass A die Bilder also durchaus nutzen darf, aber im Internet für einen passwortgeschützten Bereich sorgen müsste. Weiterhin müsste A dafür sorgen, dass die Kopien in der an sich ja quasi öffentlich zugänglichen Bibliothek unter Verschluss gehalten werden und nur an berechtigte Studenten ausgegeben werden dürfen.

Alle Bilder aus dem Internet werden außerdem immer bearbeitet und beschnitten und teilweise sogar als Collage auf dem Titelbild eingesetzt. Es handelt sich doch demnach um Auschnitte eines Werkes, richtig?


Vielen Dank für die Antworten
sinistar
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