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Firma A gibt gegenüber Firma B eine Willenserklärung ab und wurde dabei getäuscht.
In diesem Fall gilt wohl § 124 BGB
Bei Punkt 1 steht binnen einer Jahresfrist. Wie ist diese Jahresfrist zu verstehen? Nehmen wir an die Täuschung war am 05.08.2006. Ist diese Täuschung dann am 05.08.2007 oder am 31.12.2007 verjährt?
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