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Verfasst am: 21.07.06, 17:05 Titel: Reserviert Angezahlt und nicht abgeholt
Hallo zusammen, mal sehen ob ich mich verständlich formulieren kann...
Kunde A bestellt bei Händler B einen Artikel im Laden von Angesicht zu Angesicht (Zu keinem Zeitpunkt über das www) und zahlt den Artikel bar an. Kunde A gibt seine Telefonnummer nicht an Händler B, sondern erklärt, dass sich der Kunde in regelmäßigen Abständen nach dem Artikel erkundigen wird.
Wie lange ist Händler B verpflichtet den Artikel aufzubewahren, bzw. ab wann kann davon ausgegangen werden, dass der Kunde A durch konkludentes Handeln vom Kaufvertrag zurückgetreten ist?
Das kann jeder Händler nur solange der Vorlieferant liefern kann.Manche Artikel gibts irgendwann nicht mehr. Mehmen wir als theoretisches BeispielEspandrillos.Die Stoffschuhe mit "Schnur"Sohle.
Kurz zur Frage. Nein kann ein Händler nicht.
Oder nicht in relevanter Geschwindigkeit. Importware bis zu 4 Monaten Wartezeit.
Aktuell sehe ich,dass 43 Besucher diese Frage auch interessiert. Leider hat aber ganz offensichtlich keiner eine wirkliche Ahnung. Wäre trotzdem schön wenn fundierte Möglichkeiten genannt werden würden um Richtungen zu weisen.
Leider hat aber ganz offensichtlich keiner eine wirkliche Ahnung.
Dafür ist die Fragestellung auch zu unspezifisch. Es kommt darauf an, um welchen Artikel es sich handelt, wie die Handelsgepflogenheiten in der jeweiligen Branche aussehen.
Ein Kunde, der ein lilafarbenes Klavier bestellt, kann sich länger warten als ein Kunde, der im Juli ein paar Sandalen ordert.
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