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Frage: "Was zählen Sie dazu?"

 
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Michael050481
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 13:33    Titel: Frage: "Was zählen Sie dazu?" Antworten mit Zitat

Hallo!

Mal angenommen in einer Prüfung kommt die Frage: "Was zählen Sie dazu?" dran.
Darunter sind dann ein paar Begriffe, die man ankreuzen muss oder halt nicht.

Da in der Frage ja steht, was ich (Sie) dazuzähle ist es doch eigentlich egal welche Antworten man ankreuzt. Da müssten doch alle Antwortmöglichkeiten richtig sein. Oder?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 13:36    Titel: Re: Frage: "Was zählen Sie dazu?" Antworten mit Zitat

Michael050481 hat folgendes geschrieben::

Da in der Frage ja steht, was ich (Sie) dazuzähle ist es doch eigentlich egal welche Antworten man ankreuzt. Da müssten doch alle Antwortmöglichkeiten richtig sein. Oder?


Nein, nur wenn der Prüfling es wirklich dazu zählt.
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Michael050481
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 14:07    Titel: Re: Frage: "Was zählen Sie dazu?" Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Nein, nur wenn der Prüfling es wirklich dazu zählt.


Und wenn man es dem Prof. klarmacht, dass man es dazuzählt. Dann muss er einen ja alle Punkte für die Aufgabe geben. Oder?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 21:14    Titel: Re: Frage: "Was zählen Sie dazu?" Antworten mit Zitat

Michael050481 hat folgendes geschrieben::


Und wenn man es dem Prof. klarmacht, dass man es dazuzählt. Dann muss er einen ja alle Punkte für die Aufgabe geben. Oder?


Könte man zwar so auslegen. Aber auch Verwaltungsrichter sind als Volljuristen gewohnt, in den Kategorien des BGB zu denken (obwohl es hier nicht unmittelbar anwendbar ist). Und darin steht z.B.:

Zitat:
§ 133 Auslegung einer Willenserklärung

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
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Michael050481
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaub der kennt sich nicht so mit dem BGB aus. Eher mit Personalzeug. Zumindest denkt er das.
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