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Der Schuldner schuldet dem Gläubiger einen Betrag von ____________ EUR
(In Worten: _____________________________________________ EUR).
Der Unterzeichner erkennt die gegenüber dem Schuldner bestehende Forderung des Gläubigers ohne Einwende an.
Der Schuldner verpflichtet sich zum vollständigen Ausgleich des Schuldbetrages bis
Zum ___.___.______
Was könnte ich damit anfangen??
Was wenn es nicht im Beisein eines Notars unterschrieben wurde??
Was müsste man als nächstes tun um an sein Geld zu kommen??
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.07.06, 21:33 Titel:
Hallo,
im Inkasso-Forum steht ganz oben ein Artikel "Eintreiben von Forderungen".
Dieses Schuldanerkenntnis ist lediglich ein Beweis (mit zwei Zeugen ein noch besserer Beweis). Wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt, muss der Gläubiger ihn entweder verklagen oder über Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid gehen.
Wird das Schuldanerkenntnis vorm Notar gemacht und unterwirft sich der Schuldner bei Nichtzahlung der Zwangsvollstreckung, kann der Gläubiger damit sofort vollstrecken. (Kontopfändung, Gerichtsvollzieher...)
Gruss Hans-Jürgen
*** _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
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Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
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