Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Arbeitszimmer 10 Jahre abschreiben - was passiert?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Arbeitszimmer 10 Jahre abschreiben - was passiert?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Pfumo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 19:02    Titel: Arbeitszimmer 10 Jahre abschreiben - was passiert? Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgende Frage:

Wenn das Finanzamt das Arbeitszimmer eines Lehrers in der privaten Wohnung anerkennt und die Abschreibung der Büromöbel auf 10 Jahre setzt, was passiert dann, wenn zum Beispiel aufgrund eines Umzuges kein separates Arbeitszimmer mehr zur Verfügung steht?

Wird das Geld dann auf die Anzahl der Jahre, die das Arbeitszimmer existiert hat, verteilt?
Oder schreibt man trotzdem 10 Jahre lang die Möbel mit 1/10 ab?
Oder ist das Geld verloren?

Und was muss der Steuerzahler machen, wenn er zum Beispiel den Schreibtisch verkaufen möchte, obwohl er noch nicht komplett abgeschrieben ist?

Würde mich über eine Erleuchtung freuen *gg*

MfG
Pfumo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

steuerlich gesehen passiert nichts, weil sich alles im Privatvermögen und nicht im Betriebsvermögen befindet..

Die restlichen Jahre "verfallen", dafür bräuchte man auch einen Gewinn bei einer Veräußerung der Gegenstände nicht zu versteuern.

Gruß

der Petz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
§ 31
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Als kleine Ergänzung: Beruflich genutzte Arbeitsmittel wie Büro-Einrichtungsgegenstände haben nicht direkt etwas mit den Raumkosten eines Arbeitszimmers bzw. deren Abzugsfähigkeit zu tun. Abschreibungen kommen daher auch ohne Arbeitszimmer in Betracht, wenn die berufliche Nutzung fortbesteht. Dazu reicht auch eine Arbeitsecke im Wohnzimmmer oder wo auch immer.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.