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Probleme mit Nachbarn

 
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davidanders18
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 08:15    Titel: Probleme mit Nachbarn Antworten mit Zitat

hi,
ich hab mal ne frage, und zwar haben bekannte von uns einen kleinen zweimann betrieb, sie frässen metal usw... . doch da gibt es eine nachbarfamilie die diese firma von anfang boykottiert, aus dem einfachen grund das sie diese familie hassen. nun will diese familie vor gericht ziehen, weil die maschinen zu laut seien, wollen sogar eine unterschriften sammlung starten. die meisten nachbarn stört die firma aber überhaupt nicht. mein frage also, wenn ich im gesammten dorf unterschriften sammeln würde gegen die, im schlimmsten fall schließung, würde das dann das mögliche urteil eines richters ändern? gibt es nicht soetwas wie ein gemeintschaftliches dorf recht? hoffe ihr könnt mir helfen, Danke David
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Petz hat diese Frage in das Verwaltungsrecht verschoben.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Frage in das Verwaltungsrecht verschoben


Die Frage hätte gegebenfalls auch was mit Bau(planungs)recht zu tun.

Frage ist ja eigentlich ob ein Gewerbebetrieb in einem Wohngebiet zulässig ist.

Immissionsschutz wäre auch noch eine Möglichkeit.

Zum Thema:

Eine Unterschriftensammlung pro oder contra eines (wovon ich mal ausgehe) zulässigen Betriebes wird allenfalls mal die zuständige Ordnungbehörde als Lärm(überwachungs-)behörde auf den Plan rufen.

Eine Betriebsschließung des zulässigen Betriebes wegen eines unliebsamen Nachbarn wird so schnell sicher nicht kommen. Es könnten aber lärmverhindernde Auflagen durchaus in Betracht kommen.

Zitat:
Knallerbsen und Maschendraht und der böse Nachbar
(die Deutschen und ihr Nachbarrecht Mit den Augen rollen )

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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leuchtekinn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal ist fraglich ob N überhaupt vor Gericht gehen kann. N kann nur vor Gereicht gehen wenn seine Rechte verletzt sind. Diese könnten sich aus der BauO ergeben sowie aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz(BImSchG).

Ob jetzt bauplanungsrechtliche Vorschriften verletzt sind kann man nicht sagen. Man müsste z.B wissen ob es sich um ein Gebiet mit B-Plan handelt oder nicht. Danach könnte man in der Baunutzungsverordnung nach schauen, ob das Bauvorhaben dort zulässig ist oder nicht.

Eine Unterschriftensammlung wird hier wohl wenig Erfolg haben. Die Gemeindeordnung regelt dort genaueres (Bürgerbegehren). Da der Erhalt des Unternehmens nicht zu den Aufgaben der Gemeinde zählt, kann man da wohl auch wenig erreichen.(wäre reine Wahrnehmug des Petitionsrechtes) Aber wie gesagt so pauschal ist das schlecht zu beantworten.
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