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Mietfrei wohnen als Einkommen bei ALGII ?

 
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Biggi35
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17.07.06, 16:35    Titel: Mietfrei wohnen als Einkommen bei ALGII ? Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

Ist es korrekt, dass bei der Bewilligung eines ALGII-Antrages (keinerlei sonstiges Einkommen, aber mietfreie Wohnung) für dieses mitfreie Wohnrecht 30 EUR als Einkommen angerechnet werden. Frage

Viele Grüße
Biggi35
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.07.06, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise sind keine Kosten bei Dritten auch keine Kosten beim ALG II, und auch keine Einkommen.

Nur insoweit, als sie Kosten mindern, die mit dem Regelsatz nach § 20 SGB II abgedeckt sind:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__20.html

Kriegst du also z.B. Vollpension, in einer Klinik oder bei deinem Vermieter, wäre das mit ca. 4,- pro Tag als Einkommen zu werten bzw. als Minderung des Bedarfs an der Regelleistung, nach der Sachbezugsverordnung, sagen die (unverbindlichen) Hinweise der BA zu § 9 SGB II:
http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-9-200603.pdf

Kannst du nun gratis Duschen, Baden, Kochen, Abspülen mit Warmwasser bzw. Gas, das dein Wohungsgeber zahlt, dann mindert dies die Warmwasseraufbereitungskosten, die schon in der Regelleistung abgegolten sind.

Meist sind das so 30,- für einen Single. Erscheint dir das zu hoch, kannst du mosern. Klingt aber recht plausibel.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Biggi35
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17.07.06, 20:13    Titel: Mietfrei wohnen als Einkommen bei ALGII ? Antworten mit Zitat

Vielen Dank, Gerd.
Deine Begründung zu "gratis Duschen, Baden, Kochen, Abspülen mit Warmwasser,..." klingt tatsächlich plausibel. Gibt es hierfür, insbesondere zu dem Betrag von 30 EUR, irgendeine Rechtsgrundlage? Kann man sich hierauf
http://www.my-sozialberatung.de/files/20__SGB__II__100406__pdf(1).pdf
beziehen? Dort steht für "Wohnung (ohne Mietkosten), Strom…." etwas von 8%. 8% von 345 EUR sind fast 30 EUR...

Viele Grüße aus Berlin nach Berlin
Biggi35
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.07.06, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtsgrundlagen?

Nun: Meine gefühlten Kosten pro duschendem Gast liegen so bei 1,50 pro Tag und Nase.

Inklusive Wegräumen, was er so liegen lässt angesichts eines Besuchs zwecks eines wichtigen Anlasses (MoMo oder Loveparade).

Gruß aus Kreuzberg, Gerd
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Koni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass Strom hier auch ein gutes Stichwort ist. Der muss vom Regelsatz bezahlt werden, bekommt der AlgII Berechtigte den Strom gratis (?) muss man den vom Regelsatz abziehen. Das könnten schon gut 30€ sein....
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plonzkyy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 16:17    Titel: Re: Mietfrei wohnen als Einkommen bei ALGII ? Antworten mit Zitat

Biggi35 hat folgendes geschrieben::
Hallo allerseits,

Ist es korrekt, dass bei der Bewilligung eines ALGII-Antrages (keinerlei sonstiges Einkommen, aber mietfreie Wohnung) für dieses mitfreie Wohnrecht 30 EUR als Einkommen angerechnet werden. Frage

Viele Grüße
Biggi35


Auf eine solch dusselige wie freche Forderung des Arbeitsamtes würde ich an Ihrer Stelle SOFORT einen Untermietvertrag abschließen und vorlegen, der anteilige Kosten aufzeigt.
Ich glaube, nur auf diese direkte Art und Weise sind inkompetente Mitarbeiter von Behörden lernfähig Smilie

_________________
"Das Gesetz kann niemanden zwingen, seinen Nächsten zu lieben, aber es kann es schwieriger für ihn machen, seinem Haß Ausdruck zu verleihen."

Neil Lawson (1820-90), amerik. Jurist u. Publizist
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wie meinen?

Frage aus Berlin, Gerd
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