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worin besteht der Unterschied zwischen Wohnrecht, welches im Grundbuch
eingetragen ist, und einem Altenteil??
Wenn jetzt z.B. danach gefragt wird, ob für Person X ein Altenteil im Grundbuch
eingetragen ist, Person X jedoch "nur" ein Wohnrecht eingetragen hat, ist dieses identisch?
Hallo zusammen,
bei der Übergabe eines Hauses werden nicht selten mehrere Rechte zugunsten der Übergeber vereinbart, so z.B. wohnungsrecht, Wart- und Pflegevereinbarung, Zahlungspflichten u.ä.. Mehrere solche Rechte können dann zusammengefasst als Altenteil (=Leibgeding=Auszugsrecht) im Grundbuch eingetragen werden. Was genau vorliegt kann nur durch Lektüre des Vertrages, in dem die Eintragungsbewilligung enthalten ist, herausgefunden werden.
Gruß Reinhard
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