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rechtliche schritte ohne mahnung / kontaktierung arbeitgeber

 
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beatcounter
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Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 17:20    Titel: rechtliche schritte ohne mahnung / kontaktierung arbeitgeber Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Ich habe mit einem Busunternehmen eine Fahrt gemacht.
Das Geld sollte im Voraus gezahlt werden. Das habe ich auch gemacht. Bis zur Tour ist das Geld nicht beim besagten Unternehmen eingegangen.
Nach der Tour bin ich für 2 Wochen in den Urlaub gegangen, konnte in der Zeit folglich keine E-Mails Empfangen. Nach meinem Urlaub lese ich meine E-Mails und habe einen ganzen Batzen dieses Unternehmens in meinem Postfach. Unter Anderem:
Hey!
So langsam glauben wir das du uns die ganze Zeit verarscht hast... Meld dich mal damit wir keine weiteren rechtlichen Schritte gegen dich einleiten müssen da wir das nicht wollen genauso wenig wie deinen Arbeitgeber kontaktieren zu müssen...
Gruss *****
Ich habe dann festgestellt, dass ich ausversehen die falsche Bankleitzahl eingegeben habe und die Überweisung somit storniert wurde. Natürlich habe ich das Geld umgehend überwiesen.
Nun meine Frage:
Kann das Unternehmen ohne mir auch nur eine Mahnung zu schreiben rechtliche Schritte einleiten und darf es meinen Arbeitgeber kontaktieren?
Ich gebe zu, dass es dumm gelaufen ist. Aber finde auch, dass ein solcher Schritt bei einem Rechnungsbetrag von 80 Euro in keinem verhältnis steht.

Gruß LP
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bitte beachten Sie die Forenregeln - hier in der Kurzversion - und formulieren Sie Ihren Beitrag entsprechend um. Rufen Sie hierzu Ihren Beitrag auf; oben rechts erscheint ein Edit-Button, anklicken und Text bearbeiten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Gruß
Peter H.
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