| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
KBerger FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 23
|
Verfasst am: 29.07.06, 11:29 Titel: Frage zum Wegrecht |
|
|
Hallo,
ich bin Eigentümerin eines bebauten Grundstücks, welches an einer öffentlichen Straße liegt. "Hinter" meinem Grundstück befinden sich andere Grundstücke, die an keine öffentliche Straße angebunden sind und nur durch einen "Privatweg", der seitlich an meinem Grundstück vorbeiläuft, zu erreichen sind. Dabei wird immer auch ein Teil meines Grundstücks von den Nachbarn mit überfahren.
Ich strebe an, meine Grunstücksgrenzen "auszureizen" und eine Bepflanzung vorzunehmen. Das würde dazu führen, dass meine Nachbarn zwar nach wie vor mit Ihren Fahrzeugen über den Weg zu ihren Grundstücken gelangen könnten, aber zB Feuerwehrfahrzeuge und die Müllabfuhr kämen nicht mehr durch.
Kann es zu (rechtlichen) Problemen kommen, wenn ich mein Vorhaben in die Tat umsetze?
LG
Kathrin |
|
| Nach oben |
|
 |
RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
|
Verfasst am: 30.07.06, 09:16 Titel: |
|
|
Wenn der Nachbar keine Grunddienstbarkeit oder Baulast als Wegerecht, Fahrrecht auf Ihrem Grundstück hat, dann ziehen Sie an der Grenze einen Zaun oder setzen Pflanzen! _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.) |
|
| Nach oben |
|
 |
KBerger FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 23
|
Verfasst am: 31.07.06, 09:21 Titel: |
|
|
Erst mal vielen Dank für die Antwort.
Können sich diie Nachbarn aber nicht auf das Notwegerecht berufen? |
|
| Nach oben |
|
 |
RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
|
Verfasst am: 31.07.06, 15:41 Titel: |
|
|
Ein Notwegerecht für ein eigenes Fahrzeug wird im Normalfall ausgeschlossen.
Mülltonnen können zur öffentlichen Straße gefahren werden!
Wie breit ist den der private Weg?
Wie sieht den die andere Wegseite aus?
Ob die Feuerwehr da durch muss, kommt auf die Bebauung an!
Es muss doch bei der Baueingabe die Zugangsmöglichtkeit geklärt worden sein, sonst keine Baugenehmigung. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.) |
|
| Nach oben |
|
 |
KBerger FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 23
|
Verfasst am: 01.08.06, 16:05 Titel: |
|
|
| Zitat: | | Wie breit ist den der private Weg? |
Geschätzte 4 Meter.
| Zitat: | | Wie sieht den die andere Wegseite aus? |
Die grenzt teilweise an einen nachbarlichen Garten (Zaun).
| Zitat: | | Ob die Feuerwehr da durch muss, kommt auf die Bebauung an! |
Was muss ich mir darunter vorstellen? |
|
| Nach oben |
|
 |
RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
|
Verfasst am: 01.08.06, 18:16 Titel: |
|
|
Der Zufahrtsweg für die Feuerwehr kann bestimmt aus der BauO entnommen werden, normal dürfte er mit 3 Meter Breite ausreichend sein.
Ob die Feuerwehr da durchfahren muss, geht aus der BauO hervor.
Abstand der Bebauung von der Straße, Gebäudehöhe, ich glaube Fenster ab 12 m Höhe usw.. Ansonsten rennen die zu fuß! _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.) |
|
| Nach oben |
|
 |
KBerger FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 23
|
Verfasst am: 04.08.06, 13:29 Titel: |
|
|
| RechtsamWald hat folgendes geschrieben:: | | Ansonsten rennen die zu fuß! |
Danke!
Ich checke das mal. |
|
| Nach oben |
|
 |
stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
|
Verfasst am: 04.08.06, 14:31 Titel: |
|
|
Schauen Sie im Grundbuch nach ob es Wegerecht gibt. Dann im Baulasterverzeichniss ob Baulasten auf Ihrem grundstücl liegen.
Wenn nichts vorliegt und der Nachbarn weiterhin zu Fuss auf sein Grundstück kommt bauen Sie einen Zaun.
Klaus
P.S. Natürlich nur der fikive Fall _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
|
| Nach oben |
|
 |
|