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Unfall - Umstellung fiktive auf konkrete Abrechnung

 
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KBerger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 09:18    Titel: Unfall - Umstellung fiktive auf konkrete Abrechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst hoffe ich mal, dass ich mit meinem Problem hier on topic bin.

Ich hatte mit meinem Wagen einen unverschuldeteten Unfall. Ich habe dann auf Basis eines Kostenvoranschlags fiktiv mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.
Nunmehr habe ich das Auto reparieren lassen. Die Rechnung ist wesentlich geringer ausgefallen, was aber vor allem auch daran liegt, dass ich nicht sämtliche Schäden habe beheben lassen bzw. E-Teile selbst gekauft habe und diese somit nicht in der Rechnung auftauchen.

Ich würde jetzt gerne Mehrwertsteuer und Nutzungsausfall beanspruchen, habe aber ein wenig Sorgen, dass die Versicherung die niedrigere Rechnung beanstandet und womöglich Geld zurückfordert.

Oder besteht diese Gefahr nicht?

LG
K.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 09:34    Titel: Re: Unfall - Umstellung fiktive auf konkrete Abrechnung Antworten mit Zitat

KBerger hat folgendes geschrieben::

Ich würde jetzt gerne Mehrwertsteuer und Nutzungsausfall beanspruchen, habe aber ein wenig Sorgen, dass die Versicherung die niedrigere Rechnung beanstandet und womöglich Geld zurückfordert.

Oder besteht diese Gefahr nicht?

.


nö, diese Gefahr besteht nicht. Es wird allerdings nur die Mehrwertsteuer ersetzt, die tatsächlich angefallen und belegbar ist (nicht der Mehrwertsteuerbetrag, der damals im Gutachten bzw. Kostenvoranschlag stand).
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Cassidy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Entweder man rechnet fiktiv nach Kostenvoranschlag ab oder nach Reparaturrechnung. Ein Mix geht m.E. nicht.

Anders stellt es sich da, wenn der KV niedriger ausfällt als die spätere Reparaturkostenrechnung. Dann wird - bis zum Toalschaden - alles bezahlt.

Die Einreichung der Rechnung, sowie Forderung von Nutzungsausfall und Mehrwertsteuer bewirkt, daß die tatsächlichen Kosten reguliert werden.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Cassidy hat folgendes geschrieben::
Entweder man rechnet fiktiv nach Kostenvoranschlag ab oder nach Reparaturrechnung. Ein Mix geht m.E. nicht.


Doch. Geht. Machen wir ein Beispiel:

Der Anton fährt dem Bernhard bei einem Auffahrunfall aufs Auto. Wir wollen 100 % Haftung annehmen.

Bei Bernhards Auto ist die Heckleuchte und der linke hintere Kotflügel beschädigt. Der Gutachter schätzt den Schaden auf 1.700 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) und 5 Tage Reparaturdauer.

Bernhard sagt sich, nun gut, die Karre ist eh schon alt, der Schaden am hintern Kotflügel ist nur ein optischer Mangel, das lassen wir so. Aber die Rückleuchte muss getauscht werden.

Er lässt sich von der gegnerischen Versicherung also zunächst den Schaden laut Kostenvoranschlag, aber ohne Mehrwertsteuer (also 1.465 Euro), auszahlen. Dann geht er in die Werkstatt und lässt sich eine neue Rückleuchte einbauen, Werkstattrechnung 350 Euro, davon sind 49 Euro Mehrwertsteuer. Diese 49 Euro kann er von der gegnerischen Versicherung verlangen; außerdem Nutzungsausfall oder Mietwagen für den einen Tag, an dem sein Auto in der Werkstatt stand.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Saschaa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
und wie ist es, wenn er bei diesem Auto genau die Arbeiten aus dem KVO , nur wesentlich billiger machen lässt?
Macht das keinen Unterschied?
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Saschaa hat folgendes geschrieben::
Hallo,
und wie ist es, wenn er bei diesem Auto genau die Arbeiten aus dem KVO , nur wesentlich billiger machen lässt?
Macht das keinen Unterschied?


Dann kann er nach KVO abrechnen und die Steuer für die tatsächlich gekauften Teile von der Versicherung nachverlangen...
Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass er die Rechnungen als Nachweis aufbewahrt...
_________________
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