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Verfasst am: 08.07.06, 15:08 Titel: Rücklastschift - Erpressung von Gebühren
Eine Bank erpresst ihre Kunden in folgender Form:
Der Kunde erhält ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird, man werde zukünftig für jede Rücklastschrift ein "Dispositionsentgeld" in Höhe von 1,50 € pro Minute Bearbeitungszeit berechnen.
Dem Kunden werden in dem Schreiben folgende Möglichkeiten eingeräumt:
- Er ist mit der Regelung einverstanden und zahlt die Beträge
- Er ist nicht einverstanden, die Bank unterstellt das "eine Geschäftsbeziehung nicht mehr gewünscht ist" und kündigt eine Kontokündigung an.
Der Kunde hat nicht auf das Schreiben geantwortet und ist bei einem persönlichen Gespräch nochmals massiv gedrängt worden, das Papier zu unterschreiben. "Die Sache ist schon an die Rechtsabteilung übergeben worden" und man könnte die Kontokündigung gerade noch abwenden.
Wie kann der Kunde sich gegen ein solches Vorgehen wehren, ohne eine Kontokündigung zu riskieren?
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 08.07.06, 15:37 Titel:
Hallo,
man kann z.B. zur Verbraucherzentrale gehen. Das Problem ist aber, dass die Bank ohnehin jederzeit das Konto kündigen kann, ohne dass der Kunde etwas dagegen machen kann (sie muss allerdings dem Kunden Zeit geben, sich eine neue Bank zu suchen und einen ggf. entstandenen Sollsaldo zurückzuführen). Selbst wenn man mit Hilfe der Verbraucherzentrale dagegen ankommt, ist, denke ich, die notwendige Basis verloren.
Die Banken dürfen für Lastschriftrückgaben und Nichtausführung von Aufträgen mangels Deckung keine extra Gebühren berechnen. So wie das beschrieben ist, ist die Gebühr im direkten Zusammenhang zur Lastschrift und daher m.E. unzulässig.
Die Banken können aber (und einige machen das) einen besonders hohen Aufwand in Rechnung stellen. Eine Sparkasse in Hessen mit einem hier sehr passenden Namen (wer weiss, welche Bank ich meine, hat sicher darüber gelacht) hat es so gemacht, dass alle Kunden mit erhöhtem Dispositionsaufwand eine extra Kontoführungsgebühr zahlen müssen.
Ich muss da mal eine Lanze für die Banken brechen: bei einigen notorisch klammen Kunden ist das sehr aufwändig, weil da meistens ein Mensch über die Lastschrift entscheiden muss und auch damit ein Risiko eingeht. Alle Wirtschaftsunternehmen haben das Ansinnen, Kosten, die einzelne verursachen, auch denen direkt zuzuordnen und nicht allen Kunden. Die Bank hat übrigens das Recht (und das steht auch im Preisverzeichnis), sonstige Gebühren im Sinne von 315 BGB nach "billigem Ermessen" festzulegen.
Gruss Hans-Jürgen
*** _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
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Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
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Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen
der Privatkunde kann die Vertragsergänzung ruhig unterschreiben. Da sie unwirksam ist, hat er einen Anspruch das Geld wieder zu bekommen.
Nur wird die Bank das Konto natürlich kündigen, sobald der Kunde diesen Anspruch geltend macht.
Also: Es hilft nichts! Wenn der Kunde Interesse hat, das Konto zu behalten, muss er die Vereinbarungen einhalten und endlich aufhören, Überziehungen über sein Limit hinaus zu beanspruchen.
Also: Es hilft nichts! Wenn der Kunde Interesse hat, das Konto zu behalten, muss er die Vereinbarungen einhalten und endlich aufhören, Überziehungen über sein Limit hinaus zu beanspruchen.[/quote]
Hi,
ich finde das vollkommen in Ordnung, wenn eine Bank die Kosten in Rechnung stellt, die der Kunde ihr (unnötigerweise) verursacht.
Schließlich ist der Kunde selbst verantwortlich für derartige Vorgänge.
Und im Hinblick auf Personalkosten, IT-Kosten, Sachkosten, Büroausstattung u.s.w. dürfte ein Stundensatz von 90,00 Euro ( 1,50 pro Minute) auch angemessen sein.
Anderenfalls müsste der entstandene Aufwand über die Kontogebühren auf alle Kunden umgewälzt werden ........
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 01.08.06, 22:28 Titel:
heiga hat folgendes geschrieben::
Hi,
ich finde das vollkommen in Ordnung, wenn eine Bank die Kosten in Rechnung stellt, die der Kunde ihr (unnötigerweise) verursacht.
Schließlich ist der Kunde selbst verantwortlich für derartige Vorgänge.
Und im Hinblick auf Personalkosten, IT-Kosten, Sachkosten, Büroausstattung u.s.w. dürfte ein Stundensatz von 90,00 Euro ( 1,50 pro Minute) auch angemessen sein.
.
Stimmt!
Irgend wo her müssen ja schliesslich 14 Monatsgehälter, 38-Stunden-Woche, verbilligte MA-Darlehen und Provisionen bezahlt werden *ironietag aus* _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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