Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 07.08.06, 15:05 Titel: Prozessrecht nach welchem Recht?
Hi
wenn nach einem ausländischen Gesetz deutsches Recht anwendbar ist, ist nur materielles Recht anwendbar? Oder richtet sich das Prozessrecht auch nach deutschen Recht? Wo ist es gesetzlich geregelt??
Jedes Gericht wendet sein eigenes Prozessrecht an. Das ist ein allgemeiner und auch international praktizierter Grundsatz mit nur wenigen Ausnahmen in Randbereichen des Verfahrensrechts. Gesetzlich ausdrücklich geregelt ist das meines Wissens (jedenfalls im deutschen Recht) nicht. (Es wird wohl einfach als so selbstverständlich angesehen, dass der Gesetzgeber es bisher nicht für nötig hielt, diesen Grundsatz in Paragraphen zu fassen.)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.