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Mietschäden - Haftpflicht - Abrechnung?

 
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Viviane
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Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 09:43    Titel: Mietschäden - Haftpflicht - Abrechnung? Antworten mit Zitat

Schon wieder ich...

Mieter A bekommt von seinem ehemaligen Vermieter B eine Kosten-Schaden-Aufstellung bezüglich seiner ehemaligen Wohnung, beinhaltend z.B. Kratzer 1 cm am Fensterrahmen, Strich auf einer Fliese usw.). Die Kaution in Höhe des Betrages wurde einbehalten. Sollte dieser Schaden der PHV gemeldet werden, wie geht die Abrechnung vonstatten? Der VM B hat ja bereits die Beträge einbehalten. Bekommt Mieter A dann das Geld von der Versicherung oder nochmals Vermieter B?

Vielen Dank
viviane
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 09:50    Titel: Re: Mietschäden - Haftpflicht - Abrechnung? Antworten mit Zitat

Viviane hat folgendes geschrieben::
Schon wieder ich...

Mieter A bekommt von seinem ehemaligen Vermieter B eine Kosten-Schaden-Aufstellung bezüglich seiner ehemaligen Wohnung, beinhaltend z.B. Kratzer 1 cm am Fensterrahmen, Strich auf einer Fliese usw.). Die Kaution in Höhe des Betrages wurde einbehalten. Sollte dieser Schaden der PHV gemeldet werden, wie geht die Abrechnung vonstatten? Der VM B hat ja bereits die Beträge einbehalten. Bekommt Mieter A dann das Geld von der Versicherung oder nochmals Vermieter B?

Vielen Dank
viviane


Mietsachschäden sind in den Standard-PHV-Bedingungen meißtens ausgeschlossen, genauso wie Allmählichkeitsschäden.

Aber die von Ihnen genannten Schäden sehen mir nach Abnutzungs-(Allmählichkeits-)schäden aus und nicht nach einer plötzlichen Beschädigung, die den VM dazu legitimieren würde, das Geld einzubehalten.
Die Sachen sind nicht zerstört und in der Funktion ist nicht beeinträchtigt, sie sehen lediglich nicht mehr neu aus...

Wer Sachen, insbesondere Wohnungen vermietet, der muss mit Verschleiß rechnen...
Dafür zahlten Sie ja Miete...

Drohen Sie einfach mal mit dem Anwalt, vielleicht hilfts was...

Wenn man im Internet ein wenig rumsucht, so findet man sicherlich einige Vergleichsurteile...
Von dem her:
Wer suchet der findet. Ist schließlich Ihr Geld und keine Rechtsberatung hier...

Grüßle!
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Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 08.08.06, 09:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann den Schaden natürlich schon der PHV melden. Aber ob Schadenersatz geleistet wird, ist damit noch nicht gesagt.

In der PHV sind Mietsachschäden mitversichert, ausgenommen sind aber Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und übermäßige Beanspruchung. Da müsste man jetzt also wissen, was das für Schäden sind und wie sie entstanden sind.

Zur Abrechnung: es ist zwar üblich, dass der Geschädigte den Schadenersatz erhält; wenn der Schädiger allerdings bereits den Geschädigten "befriedigt" hat (ich kann auch nix dafür, das heißt wirklich so Winken ), dann kann die Zahlung auch an den Schädiger (also meist den VN) erfolgen. Vorher mit dem Versicherer abstimmen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

BGB § 538
Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
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Viviane
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.. der Mieter war bereits beim Anwalt, allerdings wäre dies durch Unfähigkeit auf beiden Seiten auf eine Klage hinausgelaufen, bei der nie sicher ist, ob man dem guten Geld nicht noch schlechtes hinterherwirft.. Sprich Kosten des Verfahrens usw. wenn ein evtl. Richter aus welchen Gründen auch immer für den VM entscheiden würde.

Somit kann Mieter A wenigstens versuchen einen Teil seines Geldes wiederzubekommen..
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 20:17    Titel: Re: Mietschäden - Haftpflicht - Abrechnung? Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Mietsachschäden sind in den Standard-PHV-Bedingungen meißtens ausgeschlossen...


welcher Billig-/Direkt-Versicherer hat den solche Bedingungen?
Ich kenne nur PHVs wo gerade diese Schäden grundsätzlich eingeschlossen sind
Ausrufezeichen
_________________
MfG,
Duisburger

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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 08:32    Titel: Re: Mietschäden - Haftpflicht - Abrechnung? Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Mietsachschäden sind in den Standard-PHV-Bedingungen meißtens ausgeschlossen...


welcher Billig-/Direkt-Versicherer hat den solche Bedingungen?
Ich kenne nur PHVs wo gerade diese Schäden grundsätzlich eingeschlossen sind
Ausrufezeichen


Ja das stimmt natürlich schon, jedoch kann die TE mit "usw." sonstwas noch zusätzlich gemeint haben. Dewegen soll sie eben erstmal die Bedingungen dahingehend anschauen... Wie selbstverständlich würde ich davon nämlich nicht ausgehen...

Grüßle!
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