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Berufshaftpflicht für Architekten

 
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kleiner3107
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 11:16    Titel: Berufshaftpflicht für Architekten Antworten mit Zitat

Würde gerne wissen, ob ein Architekt, der eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt, sich hierbei an gewisse Mindestdeckungssummen halten muss. Gibt es dazu gesetzliche Vorschriften? Oder ist es auch legitim, die Haftung für z.B. Sachschäden auf "nur" 10.000 Euro zu begrenzen?

Eine solche Begrenzung der Haftung wurde Bestandteil des zwischen dem Bauherrn und Architekten individuell ausgehandelten Vertragwerks. Ist das zulässig, oder ist der Architekt damit unterversichert? Der Bauherr hat dieser Regelung jedoch zugestimmt.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 11:26    Titel: Re: Berufshaftpflicht für Architekten Antworten mit Zitat

kleiner3107 hat folgendes geschrieben::
Würde gerne wissen, ob ein Architekt, der eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt, sich hierbei an gewisse Mindestdeckungssummen halten muss. Gibt es dazu gesetzliche Vorschriften? Oder ist es auch legitim, die Haftung für z.B. Sachschäden auf "nur" 10.000 Euro zu begrenzen?

Eine solche Begrenzung der Haftung wurde Bestandteil des zwischen dem Bauherrn und Architekten individuell ausgehandelten Vertragwerks. Ist das zulässig, oder ist der Architekt damit unterversichert? Der Bauherr hat dieser Regelung jedoch zugestimmt.


Nunja, wenn der Architekt für eventuelle Fehlpanungen nur mit max. 10.000,- € haften muss, so ist ein solcher, dementsprechder Versicherungsvertrag ausreichend.

Jedoch stell ich mir die Frage, weshalb der Architekt nur für diesen einen Vertrag eine HV abschließt? Es ist unwahrscheinlich, dass bei einem anderen Vorhaben diese Deckungssumme im Schadensfall ausreicht...
Aber im Grunde genommen ist das dann das Problem des Architekten...
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Architekten-Haftpflicht-Versicherung ist in einigen Bundesländern Pflichtversicherung. Da sind dann auch die Mindest-Versicherungssummen vorgeschrieben. Architektenkammer fragen.

Ansonsten: einen Tarif, der eine Versicherungssumme von 10.000 Euro für Sachschäden vorsieht, kenne ich nicht. Ich glaube nicht, dass es einen solchen irgendwo gibt bzw. dass man einen Beitragsnachlass erhält, wenn man sowas vereinbaren möchte.
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Grüße, Mogli
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.08.06, 14:44    Titel: Re: Berufshaftpflicht für Architekten Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Aber im Grunde genommen ist das dann das Problem des Architekten...


Genau - und zwar ein heftiges! Denn die Differenz zwischen 500.000 Euro Schadenssumme und 10.000 Euro Versicherungssumme darf er dann aus eigener Tasche bezahlen - in dem Fall ist es lohnend, sich gleich um Hartz4 zu bemühen....
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 14:45    Titel: Re: Berufshaftpflicht für Architekten Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Aber im Grunde genommen ist das dann das Problem des Architekten...


Genau - und zwar ein heftiges! Denn die Differenz zwischen 500.000 Euro Schadenssumme und 10.000 Euro Versicherungssumme darf er dann aus eigener Tasche bezahlen - in dem Fall ist es lohnend, sich gleich um Hartz4 zu bemühen....


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kleiner3107
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Also im konkreten Fall ging es darum, dass zwischen Bauherrn und Architekten individuell ein Vertrag ausgehandelt wurde, in dem der Architekt seine Haftung beschränkte:

- für leichte Fahrlässigkeit auf die Schäden, die er durch seine Berufshaftpflicht zu
decken hat
- Der Versicherungsschutz dieser beträgt für Sach- und sonstige Schäden eine
Höchstdeckungssumme von 10.000 Euro.

Die Sache ist ja, dass denn der Architekt eben nicht für die Differenz aller Schäden über 10.000 Euro aufkommen müsste. Der Bauherr hat dieser Individualvereinbarung schließlich zugestimmt.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

kleiner3107 hat folgendes geschrieben::
- Der Versicherungsschutz dieser (Berufshaftpflichtversicherung) beträgt für Sach- und sonstige Schäden eine
Höchstdeckungssumme von 10.000 Euro.

.


Du hast hier in Deutschland eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, wo diese Deckungssummen vereinbart sind? Geschockt

Sorry, ich glaub ja vieles, aber nicht alles.....

Grüße, Mogli
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