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Wie kann der Eigentümer des belastenden Grundstückes ohne Zustimmung des Nutzers des Wegerechts dieses ändern, z.B. die Breite (z. Zt. unverhältnismäßig breit) Hinweis: Das Wegerecht ist mit Notarurkunde im Grundbuch eingetragen.
Wie kann der Eigentümer des belastenden Grundstückes ohne Zustimmung des Nutzers des Wegerechts dieses ändern, z.B. die Breite (z. Zt. unverhältnismäßig breit) Hinweis: Das Wegerecht ist mit Notarurkunde im Grundbuch eingetragen.
In dem Rahmen, in dem es im Grundbuch garantiert ist: Gar nicht.
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