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Verfasst am: 11.08.06, 14:55 Titel: Nach Ende der Geschäftsbeziehung zweier Freiberufler
Ein etwas verzwicktes Szenario zur Diskussion:
Freiberufler A bittet im Auftrag eines Kunden Freiberufler B. um einen Kostenvoranschlag für eine bestimmte Leistung. Statt einen KV zu erstellen, führt Freiberufler B die Arbeit aus, stellt darauf hin eine Rechnung. Freiberufler A stimmt zu, diese Arbeit zu bezahlen, wenn sein Kunde mit der Art der Ausführung einverstanden ist. Damit der Kunde diese Arbeit für sich nutzen kann, werden weitere Arbeiten notwendig. Während der Abstimmung dessen erklärt Freiberufler B, er sei zu keiner weiteren Zusammenarbeit bereit und teilt schriftlich mit, dass die gestellte Rechnung nicht bezahlt werden müsse.
Soweit alles ok. Einige Tage später möchte Freiberufler B dennoch die Rechnung bezahlt haben.
Was sagt das deutsche Recht zu dieser Situation? Muss Freiberufler A dennoch zahlen?
ist wohl alles letztendlich eine Beweisfrage, also ob bewiesen werden kann, dass zunächst nur ein KV in Auftrag gegeben wurde, ob die später getroffenen Vereinbarungen tatsächlich so oder so zustandegekommen sind, etc.
B müßte ja im Falle der Nichtzahlung seinen Anspruch einklagen. A wird einwenden keinen Auftrag erteilt zu haben, sondern lediglich einen KV gewollt zu haben, usw.
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