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Kündigung Haussratversicherung

 
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wallinheimo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 13:59    Titel: Kündigung Haussratversicherung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

eine Hausratversicherung hat einen Schaden reguliert. Nun steht ja ein Kündigungsrecht an. Wenn man kündigt kann man fristlos oder zum Ende des Jahres?

Ich habe gehört das bei fristlos die Gesellschafft trotzdem den Jahresbeitrag verlangt.

MFG

wallinheimo
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 14:11    Titel: Re: Kündigung Haussratversicherung Antworten mit Zitat

wallinheimo hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,

eine Hausratversicherung hat einen Schaden reguliert. Nun steht ja ein Kündigungsrecht an. Wenn man kündigt kann man fristlos oder zum Ende des Jahres?

Ich habe gehört das bei fristlos die Gesellschafft trotzdem den Jahresbeitrag verlangt.

MFG

wallinheimo



Jupp, Prämie bleibt beim VR...

Ab Anerkennung/Ablehnung des Versicherungsschadens hat man 1 Monat außerordentliches Kündigungsrecht.

Grüßle!
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.


Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 18.08.06, 14:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt drauf an, was in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen steht.

Nach den meist noch marktüblichen Bedingungen steht dem versicherer, wenn der Kunde im Schadenfalll kündigt, tatsächlich noch der Beitrag bis Ende des laufenden Versicherungsjahres zu. Deshalb erst zu diesem Termin kündigen!

es gibt allerdings auch neuere Bedingungen, wo drin steht, dass bei Vertragsbeendigung immer zeitanteilig abgerechnet wird.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Kommt drauf an, was in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen steht.

Nach den meist noch marktüblichen Bedingungen steht dem versicherer, wenn der Kunde im Schadenfalll kündigt, tatsächlich noch der Beitrag bis Ende des laufenden Versicherungsjahres zu. Deshalb erst zu diesem Termin kündigen!

es gibt allerdings auch neuere Bedingungen, wo drin steht, dass bei Vertragsbeendigung immer zeitanteilig abgerechnet wird.



Da hat Mogli wiedermal Recht. Hab auch gerade nochmal im VVG nachschauen müssen. Verlegen

Wie Mogli schon sagt ist dies dann aber ein honoriertes Entgegenkommen des VR, denn laut VVG steht ihm die Prämie zu...

Grüßle! Sehr glücklich
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