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Verfasst am: 16.08.06, 10:22 Titel: Krankenkasse bei Ausbildung
Meine Tochter hat im August eine Ausbildung zum Pferdewirt begonnen. Sie mußte sich eine eigene Krankenkasse suchen. Ich habe jetzt von einer Bekannten erfahren das sie hätte auch weiter Familienversichert bleiben können. Im Gesetz (SGB5) dazu steht folgendes Kinder sind Familienversichert bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus.
Die Krankenkasse macht Unterschiede zwischen schulischer Ausbildung und betrieblicher Ausbildung.
Meine Frage wäre ob sie nun sich selber versichern muß oder über mich weiter Familienversichert bleiben kann.
Und man sollte auch Absatz 1 des § 10 SGV V lesen..und dort die Nr. 5...
Weshalb bis zum § 10 SGB V lesen? Im § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V steht doch schon, das Auszubildende, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, versicherungspflichtig sind.
Und man sollte auch Absatz 1 des § 10 SGV V lesen..und dort die Nr. 5...
Weshalb bis zum § 10 SGB V lesen? Im § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V steht doch schon, das Auszubildende, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, versicherungspflichtig sind.
Wo Du recht hast, hast recht... mus glaub doch mal wieder mehr im SGB lesen...
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