Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ausnahmeregelung bei Kündigungsfrist wg. Existenzgefährdung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ausnahmeregelung bei Kündigungsfrist wg. Existenzgefährdung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
indianer1976
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.07.2006
Beiträge: 20
Wohnort: da,wo die schwarz-gelben spielen

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 16:52    Titel: Ausnahmeregelung bei Kündigungsfrist wg. Existenzgefährdung? Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Person A hat im Jahr 2002 bei der Spasskasse einen Sparvertrag mit Deka-Fonds abgeschlossen.Einzahlung direkt 10.000 Euro und monatliche Sparrate von 400 Euro vereinbart.Das ganze für eine Laufzeit von 9 Jahren.

Nach ca. 3 Jahren konnte Person A die Prämie monatlich nicht mehr aufbringen,da Schwierigkeiten mit Arbeitgebern bzgl . Gehaltszahlungen,die noch ausstehen und vor Gericht eingeklagt werden müssen.

A hat Sparvertrag gekündigt,wobei Kündigungsfrist bei 1 Jahr liegt,d.h. erst nächstes Jahr 2007 ausgezahlt wird.Lt. Sparkasse ruhe das Geld jetzt,da vorzeitig gekündigt wurde,würde sich die Bank diese Zinsen,die in dem "Ruhejahr" reinkämen,einstreichen.
Alles kein Problem.

Da nun jedoch die Existenz von Person A zur Zeit stark gefährdet ist,gäbe es eventuell trotzdem die Möglichkeit eher an das Geld zu kommen als nächstes Jahr??Gibt es da Ausnahmeregelungen??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja,

mal mit der Bank reden natürlich.
Beleihung des angesparten Betrages, monatliche Zinszahlung,
Tilgung wenn Vertrag frei wird, fällt mir so ein.
Alternativ könnten Sie der Bank auch vorschlagen
sich "frei zu kaufen", also eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung
zu leisten
Ich glaube kaum, dass eine Bank sich in einer Notsituation
dem sperren wird.

Gr

ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
indianer1976
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.07.2006
Beiträge: 20
Wohnort: da,wo die schwarz-gelben spielen

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::


mal mit der Bank reden natürlich.
Beleihung des angesparten Betrages, monatliche Zinszahlung,
Tilgung wenn Vertrag frei wird, fällt mir so ein.
Alternativ könnten Sie der Bank auch vorschlagen
sich "frei zu kaufen", also eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung
zu leisten



Hätte Person A dies noch nicht gemacht,wäre die Frage nicht hier im Forum Mit den Augen rollen


Spasskasse sagt,daß dies nicht gehe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

@Indianer1976
hat geschrieben:
[
Hätte Person A dies noch nicht gemacht, wäre die Frage nicht hier im Forum Mit den Augen rollen
]

Das habe ich dann wohl überlesen.

Das eine Bank sich weigert, gegen Leistung von Vorschusszinsen
den angesparten Betrag freizugeben erscheint mir allerdings
sehr merkwürdig.
Schließlich kann A besondere Umstände geltend machen.

Stammt die einjährige Kündigungsfrist von der Bank
oder vom Fondsanbieter?
Oder habe ich das auch überlesen? Mit den Augen rollen

Weitere Antworten kann man wohl nur noch geben, wenn der
Vertrag bekannt ist.


Gr

ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
indianer1976
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.07.2006
Beiträge: 20
Wohnort: da,wo die schwarz-gelben spielen

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Vom Fondsanbieter Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.