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Im Rahmen von "üblichen" Einzahlungen ist die Bank nicht verpflichtet, die Personalien zu prüfen.
Anders wäre der Fall, sollte der Bankmitarbeiter den Verdacht der Geldwäsche haben, dann müsste er gem. GWG eine Identifizierung der einzahlenden Person vornehmen. _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
@derblacky: Richtig Aber eine Einzahlung in dieser Höhe ist (bis auf bestimmte Branchen) eigentlich nicht sonderlich üblich. _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
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