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Versicherung zahlt erst nach Prüfung

 
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Maximurx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 13:36    Titel: Versicherung zahlt erst nach Prüfung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

eine Gartenbaufirma beschädigt bei Ihren Arbeiten das auf dem Grundstück stehende Haus an der Fassade.

Die von der GartenbauFA abgeschlossene Versicherung bestätigt durch Gutachter den Schaden und gesteht eine Schadensumme zu, die sie aber - und das ist der Knackpunkt - erst nach Übersendung der Originalrechnung und nachfolgender Prüfung des Reparaturergebnisses begleichen will.

Ist es nicht so, daß der Schaden, so er denn dem Grunde und der Höhe nach festgestellt wurde, besteht und auch ohne Reparatur von der Versicherung beglichen werden muß ? Oder Hat die Versicherung einen Anspruch den behobenen Schaden kontrollieren zu können.

Bei Autos ist m.E. diese Form der Vorgehensweise ok, d.h. wenn der Schaden durch Gutachter festgestellt wurde, ist man frei, ob der Schaden ertagen oder behoben wird ...

Vielen Dank für einen entspr. Hinweis
/MM
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst mal hat der Hauseigentümer keinen Anspruch gegen die Versicherung, sondern gegen die Gartenbaufirma. Sofern die vom Gutachter festgestellte Schadenshöhe unstreitig ist, kann diese Summe von der Firma sofort gefordert werden. Allerdings ohne Umsatzsteuer, solange noch keine angefallen ist.
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Maximurx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort !

FM hat folgendes geschrieben::
[...] kann diese Summe von der Firma sofort gefordert werden. Allerdings ohne Umsatzsteuer, solange noch keine angefallen ist.


Was ist denn, wenn die Reparatur erst nach z.B. 2 Jahren erfolgt ? Wie kann dann die Umsatzsteuer geltend gemacht werden ?

Gruß
/MM
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Maximurx hat folgendes geschrieben::

Was ist denn, wenn die Reparatur erst nach z.B. 2 Jahren erfolgt ? Wie kann dann die Umsatzsteuer geltend gemacht werden ?



wurde bereits hier beantwortet:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=433954#433954
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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