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Verfasst am: 21.08.06, 15:32 Titel: Deutschprachkurs bei Einkommenserklärung absetzbar?
Hallo,
folgende Sachlage: Ich habe jetzt meine zukünftige Frau aus dem Ausland nach Deutschland gebracht, die ich bald heiraten möchte. Ich möchte sie in ein Sprachkurs schicken, damit sie die deutsche Sprache besser beherrscht und damit zukünftig bessere Berufsmöglichkeiten hat. Werden solche Deutschsprachkurskosten bei der Einkommenssteuererklärung anerkannt oder geht es nur wenn es unmittelbar mit einem Beruf in Verbindung steht. Jeder weis auch, daß sie nach so einem Sprachkurs innerhalb kurzer Zeit eine Arbeit in ihrem Beruf (Buchhalterin) kriegt. Gibt es da irgendwo gerichtlichen Beschluß? Hat jemand Erfahrung damit? _________________ mfg
Also wir haben hier in unseren Steuerfällen die Erfahrung gemacht das ein Deutschkurs zur privaten Lebensführung gehört und somit nicht zu berücksichtigen ist. Kannst es ja versuchen, aber wird wohl wenig Aussicht haben. Ja, es wäre zwar indirekt eine berufliche Veranlassung gegeben - da ja mit dem erlernen eine Einkunftserzielungsabsicht besteht (jedenfalls könnte man das so sagen). Naja - versuch es...
Wenn die Frau Deutsch nur in Bewerbungsgesprächen, mit dem Chef und Kollegen spricht und mit Bäcker, Fleischer, Arzt, Familie, Freunden und Hund weiter in ihrer Muttersprache kommuniziert, dann würde es sich sicher um Werbungskosten handeln.
Ich vermute aber stark, dass die Deutschkenntnisse auch dem Lesen von Zeitungen, Verstehen der Nachrichten und überhaupt der besseren Bewältigung des Alltagslebens, u.a. auch dem Ausfüllen von Anträgen und Formularen wie Steuererklärungen, zugute kommt.
Also handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung und die haben in der Steuererklärung nichts zu suchen.
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