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ich war während meiner arbeitslosigkeit von oktober 05 bis Jannuar 06 ein Praktikum in Österreich absolviert.
Ab 1.2.06 - 31.05.06 in einem Vollzeit-Angestellten-Verhältnis.
Jetzt meine Frage zu der sogenannten 180 Tage Regelung:
-Gilt diese nur innerhalb eine KJ oder ist der nur der Zeitraum von über 180 Tagen relevant?
Wenn nur innerhalb eines Jahres kann ich dann überhaupt etwas geltend machen?
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