Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.08.06, 10:07 Titel: Wer haftet bei Schäden nach privater Gefälligkeit
Im Rahmen eines Freundschaftsdienstes baut ein Bekannter die Küche des späteren Geschädigten auf. Die Küche steht, alles geht von einem ordnungsgemässen Aufbau aus.
Einige Zeit später ist beispielsweise die Spülmaschine defekt, der Kundendienst rückt an (Fachunternehmen). Nachdem die Spülmaschinen (Standgerät) herausgezogen wurde, bricht plötzlich die Arbeitsplatte ab, da diese an der Seite nicht gesondert befestigt war.
Wer haftet, ist es der Bekannte, der versäumt hat, die Platte gesondert zu befestigen und argumentiert, diese Befestigung wäre nicht nötig gewesen, da die Arbeitsplatte auf der Spülmaschine auflag oder hätte sich der Monteur des Fachunternehmens vor herausziehen der Spülmaschine über die Art und Weise der Befestigung informieren müssen?
das der monteur (oder die entsprechende firma) haftet, schließe ich mal aus. er muß nicht unbedingt mit einer so laienhafter befestigung rechnen, damit dürfte ihn kein verschulden treffen.
der bekannte wird wahrscheinlich aufgrund des "stillschweigenden haftungsausschluß" bei gefälligkeitshandlungen ebenfalls nicht haften.
in so einem fall trägt der geschädigte die kosten selbst. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.