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Ein Tip: Beenden Sie die GBR und machen VOR ALLEM DIE STEUER. Unterschreiben Sie keinen Kaufvertrag, Übernahmevertrag oder sonst was.
Wenn Sie ein neues Geschäft weiterführen wollen, machen Sie neue Verträge. Die meisten Lieferanten und Kunden wird das egal sein. Falls die GBR nicht aus den Verträgen entlassen wird ist das Pech für Ihen Partner.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Mit der Fortführung der Firma wäre ich vorsichtig denn man wird dann leicht der Rechtsnachfolger der GBR. Ich würde die Firma neu gründen. Da der Laden ja eh keinen "Firmennamen" hat ist es egal ob man nun Malerladen, Peters Malerladen oder Malerladen GbR oben drüber schreibt.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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