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Person A macht sich mit einem kleinen Laden z.B. im Mai 06 selbständig. Dort wird Person B als Aushilfe (geringfügige Beschäftigung ) zeitweise beschäftigt. B schließt ohne Wissen von A im Namen von A einen langjährigen Vertrag über die Aufstellung eines Wasserspenders ab. Hier sind neben einer einmaligen Aufstellungsgebühr moantliche Mietzahlungen und eine Abnahme von Wasser bis Ende 2009 vereinbart. Im August 2006 erfähr A das erste Mal von diesem Vertrag, da der Wasserlieferant die ausstehenden Zahlungen anmahnt. B vernichtet sämtliche Daten auf dem Firmenrechner sowie die Sicherungen und taucht unter. Muss A den Vertrag mit dem Wasserlieferanten einhalten? AUfgrund des Vorfalles lässt A eine Inventur durchführen und stellt fest, dass ein Großteil der eigentlich vorhandenen Ware im Laden fehlt. A muss die Notbremse ziehen und den Laden schließen. Der Wasserspender wird daher auch nicht benötigt. DIe Wasserfirma pocht aber auf Einhaltung der Verträge. Hat ein Vertrag mit einer Aushilfe Gültigkeit?
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