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Verfasst am: 26.08.06, 12:40 Titel: Muss Kasko Versicherung Zahlung aufschlüsseln?
Hallo erstmal,
es geht um einen (eindeutigen) Einbruch/Diebstahl Fall in ein KFZ. Die Sachlage ist anhand der Spuren eindeutig (Polizei - Fingerabdrücke usw) geklärt und von der Versicherung anerkannt.
Sie hat auch überwiesen (kommentarlos) - allerdings einen Betrag, der mir zu niedrig erscheint. Nach telefonischer Nachfrage wurde etwas mehr überwiesen ("Kulanz"). Das macht mich jetzt langsam stutzig. Ich habe nie eine schriftliche Abrechnung erhalten und möchte diese jetzt erzwingen.
Gibt es eine Rechtsgrundlage hierfür.
Zusatzfrage: Wie ermittelt sich gemeinhin der Zeitwert eine (eingebauten) Navis: Becker Indianapolis (ca. 16 Monate alt)?
Eine schriftliche Schadenabrechnung sollte man nicht erzwingen müssen, die sollte vom Versicherer als Selbstverständlichkeit verschickt werden.
Der Zeitwert ermittelt sich aus Anschaffungswert abzüglich Alter und Abnutzung, bzw. an Hand von Preisen gleichartiger und gleichalter Geräte auf dem Gebrauchtmarkt.
Gerade bei techn. Geräten ist der Zeitwert oft sehr gering im Vergleich zum ehemaligen Anschaffungspreis weil die techn. Entwicklung der Fortschritt gerade dort sehr hoch und schnell sind. Gab es vor 2 Jahren z.B. so gut wie keine DVD-Navis, sind dies heute eher die Regel, gleiches gilt für das Farbdisplay. Größter Unterschied wird aber auch die Geschwindigkeite der Routen(neu)berechnung, TMC und Genauigkeit/Aktualität der Software sein.... _________________ MfG,
Duisburger
wie oben schon beschrieben:
die 800 EUR sind der Neuwert; versichert ist aber der Zeitwert, also die 400 EUR. Bei 16 Monaten ist ein Abzug von 60% m.E. noch sehr human. _________________ MfG,
Duisburger
und wenn man ganz genau sucht, findet man das becker indianapolis schon für ab 590 € neu... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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