Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.08.06, 08:56 Titel: Bankbürgschaft noch nicht fällig trotzdem einen Anspruc
Hallo, es wäre nett, wenn ihr mir ein wenig mit meiner Hausarbeit helfen würdet. Allgemeines Problem mit der Fälligkeit, da geht doch kein Anspruch durch oder?
A steht in Geschäftsverbindung mit der Sparkasse S, die ihm Anfang 2005 einen Kredit in Höhe von 20.000 € gewährt hat, der Anfang 2008 fällig wird. Auf Bitten seines Sohnes übernimmt V, der Vater des A, eine wirksame selbstschuldnerische Bürgschaft für den Kredit. Anfang 2006 starb V und wurde von seinen Söhnen A und B beerbt. Diese teilten den Nachlaß (ein Einfamilienhaus sowie Aktiendepots und Bankguthaben im Gesamtwert von über einer Million Euro) untereinander, wobei aber keiner der Beteiligten mehr an die von V für A geleistete Bürgschaft dachte.
1. Hat die S einen Anspruch gegen A und B?
2. Welche Ansprüche stehen B gegenüber A zu?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.