Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 20.11.06, 12:12 Titel: verweigerung der gaststättenerlaubnis wegen vorstrafen
A möchte eine Gaststättenerlaubnis beantragen.
da A wegen Betrugs mehrfach vorbestraft ist, besteht unsicherheit ob er die Erlaubnis bekommt.
Die Vorstrafen liegen schon mehrere Jahre zurück und A hat sich seit dem nichts mehr zu Schulde kommen lassen.
Wie stehen seine Chancen die Erlaubnis zu bekommen?
Er muss ja zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde ein Fürhrungszeugnis sowie einen Gewerbezentralregisterauszug beantragen. Ferner dürfte im Antragsvordruck danach gefragt werden.
Hat er die Delikte als Gewerbetreibender begangen, dürfte die Sache nicht gut aussehen. Man müsste mal spekulieren, was genau A gemacht haben könnte und wann, so kann man wenig dazu sagen.
Dann dürfte es so laufen, dass die Genehmigungsbehörde zu prüfen hat, inwieweit durch diese Delikte die Zuverlässigkeit des A in Frage steht. Das wird dann nach "pflichtgemäßem Ermessen" geprüft. Es ist nahezu unmöglich, dass aus der Ferne zu beurteilen.
A sollte in jedem Fall wahrheitsgemässe Angaben machen. Wenn die Genehmigungsbehörde nachträglich davon erfährt, kann sie die Gaststättenerlaubnis ggf. widerrufen; das dann inverstierte Geld zur Geschäftsgründung wäre damit futsch.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.