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KFZ-Versicherung (Glasschaden-Teilkasko)
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stefan-olsen
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Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 22:20    Titel: KFZ-Versicherung (Glasschaden-Teilkasko) Antworten mit Zitat

Hallo,

habe ein kleines Problemchen, und zwar habe ich mit meinem PKW am Anfang des Jahres einen Unfall gehabt, dort ging ein Nebel und ein Hauptscheinwerfer zu Bruch.

Ich ging zu einer Werkstatt und nur um einen Kostenvoranschlag für die Gesammte Reparatur des Fahrzeugs.

Der Ihnhaber sagte mir ich solle schonmal die Abtretungserklärung unterschreiben.

(Dieses tat ich, was ein Fehler war).

Ich kam am nächsten Tag zu der Werkstatt, diese verlangte aber einen zu hohen Reparatur Preis, so dass ich das Fahrzeug wieder Defekt zu einer anderen Werkstatt transportierte.

Die 2.Werkstatt verlangte weniger für die Gesammtreparatur, also ließ ich es dort machen (logisch).

Der Inhaber der 2. Werkstatt hat bei der Versicherung angerufen ob Nebel und Hauptscheinwerfer ganz gedeckt sind oder nur das äußere Streuglas, diese besagten es sei der ganze Scheinwerfer gedeckt.

(Es musste auf Grund des hohen defekts auch der gesamte Scheinwerfer ausgewechselt werden musste, es war schließlich er Glas-Reflektor im Scheinwerfer defekt).

Als die zweite Werkstatt die Rechnung bei meiner Versicherung einreichte, gab es ein Problem, diese sagten nämlich, dass Werkstatt nr1 bereits den selben Schaden abgerechnet hat.

Also rief ich dort an und klärte alles auf, z.B das Werkstatt nr1 nichts repariert hat und das der gesamte Schaden bei Werkstatt nr2 behoben wurde.


Dieses zog sich eine Weile, so das ich Werkstatt nr2 den Schaden aus eigener Hand bezahlen sollte. (dieses machte ich auch)

Aber nun weigert sich die Versicherung den Gesamten Schaden zu übernehmen, da angeblich nur das Streuglas des Scheinwerfers gedeckt ist.

(Aber ich weiß aus einer polizeilichen Vernehmung, das Werkstatt nr1 einen Betrag von über 600 Euro überwiesen bekommen hat).
(Die Vernehmung war wegen ermittelung wegen Versicherungsbetrug, obwohl ich die ganze Sache aufgeklärt habe, möchten die mir nicht den Schaden ersetzen)

Ich Zahlte sogar die 150 Euro selbstbeteiligung bei der Werkstatt.

Und die Versicherung weigert sich schlicht mir diese zu ersetzen, geschweige von dem Scheinwerfer (ca 400€ ).

Also es geht sich für mich um ca. 550 Euro.


Faktische Frage:

Ist bei der PKW-Teilkasko-Versicherung der Gesammte Scheinwerfer abgedeckt oder nur das äußere Streuglas?
Weil in meinem Fall der Glas-Reflektor defekt war, dieses habe ich auch noch auf digitalen Fotos und dieses kann die Werkstatt auch bezeugen.

Ich bedanke mich für Antworten im Voraus.

MfG
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich wird nur das Streuglas im Rahmen der Teilkasko ersetzt, in einer Arbeitsanweisung der deutschen Versicherer gibt es eine Definition von Verglasung.

"Zur Verglasung eines Fahrzeuges gehören solche Teile, deren Funktion durch die Lichtdurchlässigkeit des Materials oder eine Spiegelwirkung bestimmt ist"

Damit könnte man versuchen auch den Reflektor durchzusetzen.
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MfG,
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stefan-olsen
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Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hey,

danke dir das macht mir mut da weiter zu machen, kannst du mir eine Quelle oder Urteile nennen, damit ich nen guten Brief an die Verfassen kann?
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

naja, was heißt quelle und urteile? quelle habe ich doch genannt
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stefan-olsen
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Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ja also ich möchte das eigentl. fachlich agumentieren, ich glaube die geben sich nicht damit zufrieden wenn ich schreibe

Quelle: Arbeitsanweisung der deutschen Versicherer


(Wegen habe ziemlichen stress mit denen, das ist irgentwie sone billig versicherung, plane 100%tig zum jahresende zu kündigen)
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

na, die werden augen machen! Geschockt

Zitat:


ich suche/benötige eine Auflistung, wo drin steht welche Sachen alles über die Teilkasko eines Pkw's abgedeckt sind, am besten mit Details ect.

Möchte meiner Vers. einen Brief senden, dass die den Schaden an meinem Scheinwerfer voll bezahlen müssen und nicht nur die Streuscheibe.


das steht alles sehr umfangreich in den vertragsbedingungen. diese sollten mit der police übersendet worden sein. detaillierter bekommt man es eigentlich gar nicht.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man das Glas des Scheinwerfers denn bei Ihrem KfZ überhaupt einzeln auswechseln?
Meißtens kann man dieses doch garnicht vom eigentlichen Scheinwerfer trennen...

Bei mir war übrigens auch mal ein ähnlicher Schaden, jedoch war nur das Glas defekt.
Ich habe jedoch den kompletten Scheinwerfer über meine TK ersetzt bekommen...

Grüßle Dookie!
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

ist natrürlich klar, das die versicherung nicht nochmal zahlt, wenn werkstatt nr. 1 schon geld bekommen hat.

aber, wie kann das passiert sein? wurde der versicherung etwas eingereicht (kostenvoranschlag?) von werkstatt nr. 1?

wenn ich das richtig verstehe, hat werkstatt nr. 1 NICHTS repariert. oder?

nunja, bleibt die abtretungserklärung, die hätten sie rückgängig machen sollen...nachdem werkstatt nr. 1 das geld bekommen hat, kann man nur versuchen, von dieser das geld zurückzubekommen.

und dann die frage: was wurde konkret repariert, welche teile ausgetauscht.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 09:28    Titel: Re: KFZ-Versicherung (Glasschaden-Teilkasko) Antworten mit Zitat

stefan-olsen hat folgendes geschrieben::

Und die Versicherung weigert sich schlicht mir diese zu ersetzen, geschweige von dem Scheinwerfer (ca 400€ ).

Also es geht sich für mich um ca. 550 Euro.

MfG


Haben Sie eine TK ohne SB? Ich frage nur, weil Sie
Zitat:
Ich Zahlte sogar die 150 Euro selbstbeteiligung bei der Werkstatt.


Ist eine SB vereinbart, so ist diese Selbstbeteiligung auch von Ihnen selbst zu tragen...

Kann talla nur zustimmen, ich würde mir das Geld von der Werkstatt holen, sollte diese obwohl sie das Geld erhalten hat nicht zahlen, dann würde ich diese anzeigen...
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

...schließlich hat die werkstatt geld für leistungen erhalten, die sie nicht erbracht hat.
ursache war natütrlich die abtretungserklärung, hier ist man selbst dran schuld und kann da nicht auf die versicherung schimpfen.

blöd wäre es natürlich, wenn evtl. in der abtretungserklärung noch was von "auftragsbestätigung" o.ä. steht...
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stefan-olsen
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Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
...schließlich hat die werkstatt geld für leistungen erhalten, die sie nicht erbracht hat.
ursache war natütrlich die abtretungserklärung, hier ist man selbst dran schuld und kann da nicht auf die versicherung schimpfen.

blöd wäre es natürlich, wenn evtl. in der abtretungserklärung noch was von "auftragsbestätigung" o.ä. steht...


habe ja hinterher alles bei der versicherung aufgeklärt.

Kann ja nicht ahnen das, die Werkstatt so einen Müll veranstaltet.



Habe 150 E selbstbeteiligung, habe insgesammt ca 600€ vorkasse geleistet fakt is ich habe nur 150 € von der versicherung zurück erstattet bekommen (da die angebl. den gesammten scheinwerfer nicht tragen, aber der anderen werkstatt haben die auch ca 600 € Überwiesen, desweiteren hat die werkstatt die den Schaden nicht behoben hat Einsicht gezeigt und das Geld zurück an die Versicherung überwiesen.

Nunja werde das mal weiter abklären brauche nur schriftliche Nachweise, dass der Reflektor im Scheinwerfer mit gedeckt ist wäre nett wenn Sie links senden könnten oder Quellen wo ich meine Aussagen die ich im Brief verfasse belegen kann.


MfG
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stefan-olsen
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Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Kann man das Glas des Scheinwerfers denn bei Ihrem KfZ überhaupt einzeln auswechseln?
Meißtens kann man dieses doch garnicht vom eigentlichen Scheinwerfer trennen...

Bei mir war übrigens auch mal ein ähnlicher Schaden, jedoch war nur das Glas defekt.
Ich habe jedoch den kompletten Scheinwerfer über meine TK ersetzt bekommen...

Grüßle Dookie!


Bei (Wortsperre: Firma) gibt es auch nur die Scheiben vor dem Scheinwerfer zu kaufen (das is ja grad das schlechte, aber ich habe meines erachtens ein anrecht auf erstattung der kosten für den gesammten scheinwerfer, da der Reflektor auch defekt war.
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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Glas des Scheinwerfers austauschbar ist, wird nur das Glas ersetzt, nicht der Reflektor, weil dieser ja nicht aus Glas besteht.

Wenn der Scheinwerfer aus einer Einheit besteht, an der Einzelteile nicht ausgetauscht werden können, wird der komplette Scheinwerfer ersetzt.

... natürlich abzüglich der jeweiligen Selbstbeteiligung.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

stefan-olsen hat folgendes geschrieben::

Bei (Wortsperre: Firma) gibt es auch nur die Scheiben vor dem Scheinwerfer zu kaufen (das is ja grad das schlechte


dann wird auch nur die entsprechende scheibe bezahlt....

stefan-olsen hat folgendes geschrieben::

aber ich habe meines erachtens ein anrecht auf erstattung der kosten für den gesammten scheinwerfer, da der Reflektor auch defekt war.


und was bringt sie zu dieser ansicht?

nur weil der reflektor kaputt ist, heißt das noch lange nicht, das er auch versichert gilt...?!
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Cassidy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::

nur weil der reflektor kaputt ist, heißt das noch lange nicht, das er auch versichert gilt...?!


Stimmt genau: die Teilkasko beinhaltet Glas, Feuer, Sturm, Blitzschlag, Hagel, Einbruch- und Teilediebstahl, Totalentwendung, Raub, Wildschäden, Explosion, Überschwemmung.

Es ist korrekt, wenn der Versicherer nur das Glas des Scheinwerfers ersetzt.
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