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Beweispflicht bei Lastschriftverfahren

 
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Maier5
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.08.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 18:21    Titel: Beweispflicht bei Lastschriftverfahren Antworten mit Zitat

Folgender allgemeiner Sachverhalt würde mich interessieren:

Ein Kunde A bestellt bei einem Händler B Waren und erteilt zur Rechnungsbegleichung eine Einzugserlaubnis (Lastschrift).

Waren werden geliefert und Beträge abgebucht.

Nach einem Jahr bekommt A eine Zahlungsaufforderung über einen angeblich noch offenen Betrag mit der Aufforderung zur Überweisung auf ein Konto oder um Übersendung eines Nachweises über die erbrachte Zahlung.

Da Kunde A keine Kontoauszüge aus dieser Zeit mehr hat, sich aber recht sicher ist, dass seinerzeit abgebucht wurde, möchte er nicht zahlen, kann aber die Zahlung auch nicht nachweisen.


Frage: Wäre Kunde A in diesem Fall einer erteilten Einzugserlaubnis tatsächlich noch nach einem Jahr in der Beweispflicht oder wäre Händler B nachweispflichtig, dass er den Einzug evtl. nicht getätigt hat?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Geldschulden sind Bringschulden, von daher muß A im Streitfall nachweisen, daß er tatsächlich gezahlt hat. Da Banken die Unterlagen 10 Jahre lang aufbewahren, kann A seine Hausbank mit der Erstellung eines Doppels des betreffenden Kontoauszuges beauftragen (das ist allerdings meist kostenpflichtig).

A sollte seine Kontoauszüge künftig länger aufbewahren (mindestens 3 Jahre, analog zur Verjährungsfrist).
Von Papa Leitz gibt es da tolle Hilfsmittel, die A das Leben einfacher machen könnten ... Sehr glücklich
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

@Nebelhoernchen

Mr. Gates hat da mal ein Gerät zum Speichern von Daten erfunden.
War er das nicht?

Das funktioniert bestens.

Mano
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
Mr. Gates hat da mal ein Gerät zum Speichern von Daten erfunden. War er das nicht?

Mr. Gates hat zwar nicht die Festplatte erfunden - trotzdem ist das natürlich auch eine Möglichkeit, die Kontoauszüge zu archivieren. Sehr glücklich
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 29.08.06, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
Das funktioniert bestens.
Also, in Zusammenhang mit den Produkten des Herrn Gates von 'funktioniert bestens' zu reden, dürfte bei jedem halbwegs erfahrenen Computernutzer im besten Fall zu Heiterkeits-, im schlechtesten Fall zu Wutausbrüchen führen! Mr. Green
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 01.09.06, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

im Gegensatz zur Firma von Herrn Gates ist die Bank kein Monopolist und verhält sich daher auch nicht wie einer. Sie wird daher gerne dem Kunden den Gefallen tun und Zweitschriften der Kontoauszüge erstellen. Diese Dienstleistung wird sie sich natürlich bezahlen lassen. Daher ist die Lösung mit der Ordnerherstellerfirma (Wortsperre: Firmenname) sicher besser.
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