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legal ein Album zu "laden" wenn man es schon besit

 
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fionn
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 10:56    Titel: legal ein Album zu "laden" wenn man es schon besit Antworten mit Zitat

ALso es ist so ein Gerücht im Umlauf, das besagt das wenn man ein Album schon legal erworben hat, darf man es straffrei soviel "illiegal" runterladen wie man will.
Stimmt das?

Und wie ist es überhaupt mit dem Laden, welche Strafen können einem da aufgebrummt werden?
Liegt es auch an der Menge der geladenen Liedern?

Gruß FIonn
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 13:34    Titel: Re: legal ein Album zu "laden" wenn man es schon b Antworten mit Zitat

fionn hat folgendes geschrieben::
Stimmt das?
Wenn man es so formuliert, nein.

- Für die Anfertigung einer Privatkopie (Download) nach §53 UrHG ist es unerheblich ob man den Inhalt schon erworben hat, das ist erlaubt.
- Für die Anfertigung einer Privatkopie (Download) nach §53 UrHG unter Verwendung einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage und/oder von einer Quelle der offensichtlich das Recht zur Verbreitung fehlt, ist es ebenfalls unerheblich ob man den Inhalt schon erworben hat, das ist nicht erlaubt.
- Für die Anfertigung von Kopien die nicht durch das Urheberrecht gedeckt ist, ist es so wie so unerheblich, das ist nicht erlaubt.

Zur Strafe (wenn beim Download auch Verbreitet wurde gilt das auch für den ersten Anstrich oben):
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html bis zu drei Jahre (Höchststrafe)
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108a.html bis zu fünf Jahre (Höchststrafe)
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fionn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

danke!

aslo wahrscheinlcih ist rapidshare.com für fast alle Lieder nicht berechtigt sie zu verbrieten, bw. der User der sie hochgeladen hat. Oder?

Gruß Fionn

ein Freund von mir meinte nämlich es sei erlaubt bei rapidshare Lieder zu ziehen.
wasich ihm nicht glaubte.
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

fionn hat folgendes geschrieben::
aslo wahrscheinlcih ... Oder?
Wahrscheinlich ist nicht offensichtlich. Allerdings könnte (müßte) man unter Umständen stutzig werden wenn ein aktuelles Album eingestellt wird.
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BuGeHof
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 22:41    Titel: Re: legal ein Album zu "laden" wenn man es schon b Antworten mit Zitat

Martin R. hat folgendes geschrieben::
Für die Anfertigung einer Privatkopie (Download) nach §53 UrHG unter Verwendung ... einer Quelle der offensichtlich das Recht zur Verbreitung fehlt, ist es ebenfalls unerheblich ob man den Inhalt schon erworben hat, das ist nicht erlaubt.


Ich würde sagen, daß man auch dann eine Vorlage für zulässige Kopien zu Privatzwecken benutzen darf, wenn offensichtlich wäre, daß sie ohne/entgegen der Zustimmung des Verbreitungsrechte-Inhabers verbreitet wurde - solange nicht offensichtlich wäre, daß die betreffende Vorlage rechtswidrig hergestellt wurde.

So darf man z.B. auch von solchen "Original-Vorlagen" zulässige Privatkopien erstellen, deren Verbreitung (in Europa) ohne Genehmigung des Rechteinhabers unzulässig wäre - weil die eben nicht auch "offensichtlich rechtswidrig" hergestellt worden zu sein bräuchten.

mbG
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fionn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

meine Güte ^^

ich blicke schon durch, aber habe irgendwie das gefühl das ich vor Gericht auf jedenfall n gescheiten Anwalt und einen Richter der gutmütig ist.
Weil ganz offensichtlich ist diese Angelegenheit ja nicht....

Ähm, ich habe auch gehöt, das da Alter eine entscheidende Rolle spielt. Also das Jugendliceh oft eine geringere/keien Strafe bekommen. Nur eine Verwahrnung oder so.
Warum könnte das sein (wenn es denn stimmt) und inwieweit bin jugendlich/angehörig der Gruppe der Verschonten Smilie ?

Gruß Fionn
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