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Verfasst am: 01.09.06, 13:25 Titel: Wie privat absichern ?
Folgender angenommener Sachverhalt :
Person A hat einen Kredit aufgenommen.und ist alleiniger Darlehensnehmer. Der Kreditbetrag wird jedoch auch noch zusätzlich von einer Person B genutzt. Von dem Kredit wird eine berufliche Weiterbildung bezahlt, welche beide Personen gemeinsam machen. Desweiteren hat Person B noch zusätzlich einen Schaden an dem PKW von Person A gemacht der von dem Kreditbetrag beglichen werden soll.
Frage:Der Kreditbetrag soll von Person A und Person B jeweils hälftig über die Laufzeit abbezahlt werden. Wie kann sich Person A für alle Eventualitäten privatrechlich absichern, nicht dass Person B vielleicht Person A irgendwann mit den Ratenzahlungen alleine stehen lässt. Wie müsste der Vertrag hierzu gestalten werden ? Reicht da eine individueller/formlos selbst aufgesetzter Vertrag (Worddokument), der dann von beiden Personen A und B unterschieben wird aus? Oder müssen/sollten die beiden Personen das notariell machen ? Wenn der selbst aufgesetzte Vertrag reichen sollte, welche Punkte müssen denn unbedingt enthalten sein, damit er notfalls vor Gericht auch Gültigkeit hat?
Der Bank gegenüber haftet A allein. Egal, was A und B vereinbaren: Wenn B seine Vereinbarungen gegenüber A nicht einhält, muss A trotzdem den gesamten Betrag an die Bank zurückzahlen.
Dieses Risiko kann A nicht vermeiden.
Dass diese Konstruktion gewählt wurde ist für mich ein Hinweis darauf, dass die Bonität von B nicht ausreicht, selbst den Kredit von der Bank zu erhalten. Wenn dies so ist sollte A auf keinen Fall das Risiko eingehen, dass die Bank vermeidet!!!
Was A machen kann ist folgendes: A hat mit B einen Kreditvertrag geschlossen. Dieser soll die gleichen Bedingungen haben wie der Vertrag von A mit der Bank (abgesehen davon, dass er nur über den halben Betrag geschlossen wurde).
Dieser Vertrag sollte auf jeden Fall schriftlich geschlossen werden. In diesem Vertrag sollten die gleichen Dinge geregelt werden, wie im Kreditvertrag mit der Bank:
Der Vertrag bedarf keiner notariellen Form. Bei Verträgen über relevante Beträge kann es nie verkehrt sein, einen Anwalt mit der Aufstellung zu beauftragen. Eine Pflicht hierzu gibt es nicht.
Das der Vertrag von beiden unterzeichnet sein muss, ist wohl nicht überraschend.
Um die Sicherheit für A zu vergrößern, kann A eine Lohn- und Gehaltsabtretung verlangen. Wenn diese gegenüber dem Arbeitgeber von B offen gelegt wird, zahlt dieser direkt an A. Viele Arbeitgeber schätzen das nicht. Das kann bis zu einer Kündigung gehen, womit niemand gedient ist (auch Banken legen die Gehaltsabtretung erst im Notfall (nach Kündigung) offen).
A kann auch ein notarielles Schuldanerkenntnis von B verlangen. Dies erspart A, den Betrag einklagen zu müssen. Hierzu ist aber ein Notar notwendig..
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