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Samad.Dibai Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.11.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 01.09.06, 10:01 Titel: Teile von Hauswand / Dach fallent auf PKW |
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Dieser Fall ist ähnlich schon besprochen worden, ich werde aber aus den Beiträgen und auch aus Suche im Forum und bei Google nicht schlau.
Folgender Fall
A wohnt in einer Wohnung zur Miete. Auf dem nicht-öffentlichen Hof mit PKW-Stelleplätzen stell A seinen neuen PKW (Wert 16.000 €) ab. Er geht zur Haustür und hört *kabumm*. Ein Schieferstück der Hauswand / Dachl hat sich gelöst und ist auf die PKW-Motorabdeckung gefallen.
A holt Zeugen und fotographiert Dach und Auto. Er meldet seinen Schaden Vermieter B, der den Schaden an den Hausverwalter C meledet.
Hausverwalter C meldet den Schaden Versicherung D (Eigentümer Haftpflicht). Versicherung D weist unter Hinweis auf regelmäßige Überprüfung des Daches Schadensansprüche von A an C/D zurück.
Vermieter B spricht mit Hausverwalter C über die regelmäßige Prüfung / Wartung des Daches. Dieser sagt er würde als Hausverwalter das Dach nicht von Handwerkern überprüfen und warten lassen. Das sein unüblich und nicht nötig. Er schaue halt ab und zu von unten (!) auf das Dach.
Nachfrage bei Versicherung D ergibt, daß C eine Regelmäßige Begutachtung durch C selbst ggü. D angegeben hat. Diese Begutachtung ist unter Augenschein nehmen und ist nicht schriftlich festgehalten. Hausverwalter C hat keine Ausbildung (Dachdecker oder ähnliches) um Dächer / Hauswände zu begutachten.
In Monat X waren zwar Windboen bis 62 Km/h gemessen worden (am Schadenstag 42 Km/h), was aber noch keiner Windstärke entsprich, die die Teilkasko übernimmt. Der Schaden (ca. 1000 € Kostenvoranschlag Werkstatt E) übersteigt die Kosten einer Hochstufung der bestehenden Vollkasko (auch wegen der Selbstbeteiligun in der Vollkasko)
A ist ohne Selbstbeteiligung rechtschutzversichert. Soll er einen Rechtsanwalt beauftragenß Die Frage läßt sich vor allem am schuldhaften Tun oder Unterlassen (denke hier käme wohl nur Unterlassen von Wartungs- / Inspektionsarbeiten in Frage) klären. Wie schätzt ihr die Situation ein?
Mit freundlichen Grüßen
Samad Dibai
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Zuletzt bearbeitet von Samad.Dibai am 01.09.06, 12:31, insgesamt 3-mal bearbeitet |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 01.09.06, 10:10 Titel: |
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Also das läuft alles darauf hinaus, dass ein Gutachter prüfen muß in welchem Allgemeinzustand das Dach ist und ob aufgrund des Alters des Daches eine genauere Überprüfung vonnöten gewesen wäre.
Kommt er zu diesem Ergebniss muß der VM bzw. die Hausverwaltung zahlen. Fällt aber das Ergebnis für den VM positiv aus, wird Mieter A auf dem Schaden sitzen bleiben. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht  |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 01.09.06, 10:24 Titel: |
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| Vielleicht ein Fall für Versicherungsrecht? |
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Samad.Dibai Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.11.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 01.09.06, 10:32 Titel: |
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Das Dach / Hauswand wurde natürlich nach dem Schaden in Stand gesetzt. Ich bezweifle, dass ein Gutachter jetzt den Schaden vor der Instandsetzung erkennen kann. Wer würde die Kosten des Sachverständigen tragen?
Mit freundlichen Grüßen
Samad Dibai |
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Samad.Dibai Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.11.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 01.09.06, 10:34 Titel: |
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| Werner hat folgendes geschrieben:: | | Vielleicht ein Fall für Versicherungsrecht? |
Ich habe natürlich nichts dagegen, wenn der Fall in ein sinvolleres Forum verschoben wird...
MfG
Samad Dibai |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 01.09.06, 10:35 Titel: |
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Obendrein zahlt die besagte Rechtschutzversicherung immer für ein anwaltliches Erstgespräch. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Schickse FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.02.2005 Beiträge: 610
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Verfasst am: 01.09.06, 11:41 Titel: |
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| Was für eine Versicherung unterhält der Eigentümer denn bei D? Der Zweck einer Haftpflichtversicherung liegt doch darin, dass sie dann eintritt, wenn eine versicherte Person oder Sache einen Schaden verursacht hat, den der Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat. |
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Samad.Dibai Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.11.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 01.09.06, 12:34 Titel: |
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| Schickse hat folgendes geschrieben:: | | Was für eine Versicherung unterhält der Eigentümer denn bei D? Der Zweck einer Haftpflichtversicherung liegt doch darin, dass sie dann eintritt, wenn eine versicherte Person oder Sache einen Schaden verursacht hat, den der Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat. |
Ist eine Eigentümer-Haftpflicht. Habe es oben ergänzt. Die zahlt lt. eigener Aussage aber nur wenn der Schaden
Zitat:
Durch Schuldhaftes Tun oder Unterlassen unseres Versicherten verursacht wurde
Zitat Ende
Sie beruft sich auf
Zitat:
Regelmäßige Kontrolle des Daches durch den Versicherten
Zitat Ende
Der Zweifel ist ob eine Kontrolle einer Hauswand durch einfaches Anschauen ausreichen ist...
MfG
Samad Dibai |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 01.09.06, 16:33 Titel: |
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| Samad.Dibai hat folgendes geschrieben:: | | Ich habe natürlich nichts dagegen, wenn der Fall in ein sinvolleres Forum verschoben wird... | Ja dann...  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 02.09.06, 07:48 Titel: |
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grundsätzlich ist es aufgabe der haftpflichtversicherung, die haftung zu prüfen, berechtigte ansprüche zu begleichen und unberechtige ansprüche zurückzuweisen.
eine fachmännische überprüfung kann m.e. nicht mit einem kurzen blick unters dach durch einen "laien" ersetzt werden kann.
ich würde nochmal an die versicherung herantreten, den sachverhalt schrifltich schildern (auch schildern wie die überprüfung des daches abläuft) und die versicherung bitten, den vorfall nochmal konkret zu prüfen.
einen nachweis über die regelmässige fachmännische (!) überprüfung (z.b. anhand rechnungen eines dachdeckers) kann es ja nicht geben.
sofern eine rechtschutzversicherung für solche fälle besteht würde ich evtl. direkt einen anwalt aufsuchen.
| Zitat: | | Die Frage läßt sich vor allem am schuldhaften Tun oder Unterlassen (denke hier käme wohl nur Unterlassen von Wartungs- / Inspektionsarbeiten in Frage) klären. Wie schätzt ihr die Situation ein? |
ich schätze es so ein, daß hier tatsächlich ein "unterlassen" vorliegt, und damit eine haftung gegeben ist. wenn bei einem "leichten" wind ziegel vom dach fallen, kann ja irgendwas nicht ok gewesen sein. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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