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Ein Privater verastalter möchte eine Party ( Zielgruppe von 16 bis 26 Jahren) machen.
Nun ist es in meiner Gemeinde so das man laut deren in den Veranstaltungskalender eintragen werden muss um eine Ausschankgenehmigung zu bekommen.
So nun ist an dem gleichen Tag eine Jubiläumsveranstaltung der Feuerwehr die an diesem Abend eine Kapelle spielen lässt ( Alterszielgruppe 45-90Jahre )
Nun sagt die Gemeinde wir kommen nur dann in diesen Veranstaltungskalender wenn die Feuerwehr unserer Party zustimmt (die stehen schon drin)
Diese weigert sich wir könnten "ja Publikum klauen" wie gesagt wir sprechen mehr die Jugend an und die die Älteren!
Also wir bekommen jetzt keine Ausschankgenehmigung weil die Feuerwehr was dagegen hat!
Meine Frage ist das Gesetzlich überhaupt möglich?? Darf die Gemeinde solche Klauseln stellen?
Nach schauen im Veranstaltungskalender unserer Gemeinde sind öfters mal Feste wo das gleiche Publikum anstreben am gleichen Tag! da hat auch niemand was dagen also ist unserer meinung das reine willkür der Feuerwehr!
Noch eine Frage gibt es eine möglichkeit eine Ausschankgenehmigung zu bekommen?
Gibt es ein Gesetzt wo diese Willkür verbietet????
Irgendeine möglichkeit ??
Hilfe nötig ganz schnell bitte und am besten eine positive
Die können doch keinen Monopolstatus verlangen an diesem Tag?!?!
mfg
Jörg W.
PS: meine Gemeinde mit der folgende Postleitzahl 69429 ist in BW
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