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Bürgschaft

 
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SimsSabine
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 146
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 07.09.06, 17:04    Titel: Bürgschaft Antworten mit Zitat

Hallo, wenn man für jemanden bürgt, weil dieser keine Arbeit hat und Hartz4empfänger ist, kann man dann die Bürgschaft auflösen, wenn der Hartz4empfänger wieder eine feste Arbeit hat? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt! Sehr glücklich
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann die Bürgschaft auch dann auflösen, wenn der Jemand keine Arbeit bekommt. In allen Fällen ist nur die Zustimmung des Bürgschaftnehmers notwendig. Wenn dieser feststellt, das neue/ andere/ bessere Sicherheiten enstanden sind, kann (!) dieser den Bürgen entlassen, falls er will.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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SimsSabine
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 146
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man eine Bürgschaft einfach beenden, wenn man zB feststellt dass ein derjenige für den man gebürgt hat, einen hinters Licht geführt hat?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

SimsSabine hat folgendes geschrieben::
Kann man eine Bürgschaft einfach beenden, wenn man zB feststellt dass ein derjenige für den man gebürgt hat, einen hinters Licht geführt hat?

Nein.
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